Mediziner mit Mundschutz und Hauben in grüner OP-Kleidung transplantieren eine Niere. (Symbolfoto)
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Eine Frau hatte sich in Kenia eine neue Niere einsetzen lassen. Jetzt steht sie wegen Organhandels in Weißenburg vor Gericht. (Symbolfoto)
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Eine Frau hatte sich in Kenia eine neue Niere einsetzen lassen. Jetzt steht sie wegen Organhandels in Weißenburg vor Gericht. (Symbolfoto)

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Niere aus Afrika: Frau wegen Organhandels vor Gericht

Niere aus Afrika: Frau wegen Organhandels vor Gericht

Eine 58-jährige Frau hatte sich in Kenia eine neue Niere einsetzen lassen. Dafür hatte sie rund 150.000 Euro an eine dubiose Firma bezahlt. Sie gab an, mit dem Spender verwandt zu sein. Jetzt steht sie wegen Organhandels in Weißenburg vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Eine 58-jährige Frau aus Gunzenhausen muss sich heute vor dem Amtsgericht Weißenburg wegen des Verdachts auf Organhandel und Anstiftung zum Organhandel verantworten. Sie hatte sich Anfang des Jahres 2025 in Kenia einer Nierentransplantation unterzogen. Dafür hatte sie privat rund 150.000 Euro an eine Firma bezahlt. In dem Preis sind Hotelaufenthalte, medizinische Voruntersuchungen, die Transplantation und Nachsorge enthalten.

Dubiose Geschäfte?

Die Angeklagte hatte dem Vorwurf zufolge bewusst wahrheitswidrig unterschrieben, mit dem Spender der Niere verwandt zu sein. Es handelte sich um einen jungen Mann aus Aserbaidschan. ZDF, Spiegel und Deutsche Welle hatten im April 2025 investigativ über die Firma Medlead berichtet. Deren offizielle Adresse in Polen existierte damals aber nicht. Es besteht der Verdacht, dass die über die Firma vermittelten Nierenspender für das Organ bezahlt werden.

Aus einem Appell wird ein Strafverfahren

Die 58-Jährige Frau zeigt in dem Film ihre Verträge und erzählt ihre Geschichte. Sie räumte dabei ein, von einer Bezahlung des Spenders geahnt zu haben. So sagte sie wörtlich: "Ich wollte halt diese Niere. Und Hauptsache, der Vertrag passt. Aber mir ist das klar, ganz sauber ist das nicht." An dem Film hatte sie mitgewirkt, um auf das Problem fehlender Organspenden aufmerksam zu machen.

Verstoß gegen das Transplantationsgesetz

Jetzt muss sie sich vor dem Amtsgericht Weißenburg verantworten. Grundsätzlich sind Transplantationen nur mit gespendeten Organen erlaubt. Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen. Ebenso ist es verboten, sich gekaufte Organe übertragen zu lassen. Im Fall einer Verurteilung drohen der Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft.

Zu wenig Spenderorgane

In Deutschland wurden nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit im vergangenen Jahr 2.266 Nieren transplantiert. Auf der Warteliste standen Anfang des Jahres 2026 in Deutschland fast drei Mal so viele, insgesamt 6.237 Menschen.

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