(Symbolbild) Wegen einer unerlaubten Technoparty musste die Polizei in der Nacht auf Sonntag das Autobahndreieck München-Feldmoching sperren.
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(Symbolbild) Wegen einer unerlaubten Technoparty musste die Polizei in der Nacht auf Sonntag das Autobahndreieck München-Feldmoching sperren.
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(Symbolbild) Wegen einer unerlaubten Technoparty musste die Polizei in der Nacht auf Sonntag das Autobahndreieck München-Feldmoching sperren.

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Polizeieinsatz auf Autobahn wegen unerlaubter Technoparty

Polizeieinsatz auf Autobahn wegen unerlaubter Technoparty

Wegen einer unerlaubten Technoparty musste die Polizei in der Nacht auf Sonntag am Autobahndreieck München-Feldmoching Fahrer warnen. Rund 100 Personen feierten in einem Waldstück zwischen der Auffahrt A92 und A99 und liefen auf dem Seitenstreifen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Einen "außergewöhnlichen" Ort für einen privaten Rave hat ein 26-jähriger DJ am Wochenende gewählt. Die illegale Musikveranstaltung fand mitten im Autobahndreieck München-Feldmoching statt. Um die Party mit rund 100 Feiernden aufzulösen, musste die Polizei die Autofahrer auf der A99 warnen.

Notruf wegen Fußgänger auf dem Seitenstreifen

Zunächst war bei der Polizei am Sonntagmorgen ein Notruf eingegangen, dass sich ein Fußgänger auf dem Seitenstreifen der Autobahn am Dreieck München-Feldmoching aufhalte. Als eine Streife an der gemeldeten Örtlichkeit eintraf, war der Fußgänger verschwunden, die Beamten konnten jedoch laute Techno-Musik aus einem Waldstück in der Nähe wahrnehmen. Wie sich herausstellte, feierten dort, in dem Dreieck zwischen A92, A99 und der Auffahrt, rund 100 junge Frauen und Männer eine Party.

Polizei warnt auf A99 bei Feldmoching

Einige Besucher überquerten beim Verlassen der Veranstaltung die Autobahn. Die Polizei entschied, die nicht angemeldete Party aufzulösen. Die Autofahrer wurden für rund 20 Minuten gewarnt. Mit einem Großaufgebot wurde dann die Musikveranstaltung beendet, außerdem nahmen Einsatzkräfte die Personalien der Teilnehmer auf.

Ermittlungen auch wegen Verstoß gegen Naturschutz

Der 26-jährige Veranstalter wie auch die Besucher hätten sich dabei sehr kooperativ verhalten, heißt es. Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gab es laut Polizei keine. Den aus dem Landkreis Freising stammenden Veranstalter erwarten jedoch mehrere Ordnungswidrigkeitsanzeigen unter anderem wegen Verstößen nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

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