Am Montag hat das Landgericht München II sowohl den Anlagenverantwortlichen als auch den Fahrdienstleiter freigesprochen: Nach Überzeugung der Kammer ließ sich eine strafrechtliche Verantwortung der beiden Männer für das Unglück im Juni 2022, bei dem ein Regionalzug entgleiste und fünf Menschen starben, nicht nachweisen. Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Revision betrifft nur einen Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren für den Anlagenverantwortlichen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Sie wirft ihm vor, beschädigte Bahnschwellen nicht rechtzeitig ausgetauscht zu haben. In ihrem Plädoyer sprach sie von wiederholtem und systematischem Versagen. Mit der eingelegten Revision richtet sich die Anklage nun ausschließlich gegen dessen Freispruch. Sollte der Bundesgerichtshof der Revision stattgeben, würde das Urteil für ihn aufgehoben. In diesem Fall käme es zu einer neuen Verhandlung gegen den Anlagenverantwortlichen. Der Freispruch des Fahrdienstleiters hingegen ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft hier kein Rechtsmittel eingelegt hat.
Ob es im Fall des Anlagenverantwortlichen zu einer neuen Hauptverhandlung kommt, liegt nun in der Hand des Bundesgerichtshofs.
GDL spricht von Entlastung der Beschäftigten
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte nach der Urteilsverkündung die Entscheidung des Gerichts begrüßt. Aus Sicht der Gewerkschaft ist es ein wichtiges Signal, dass einzelne Beschäftigte nicht für strukturelle Mängel im Bahnsystem verantwortlich gemacht wurden. Der bayerische GDL-Vorsitzende Uwe Böhm betonte, individuelle Schuld sei im Verfahren nicht belegbar gewesen. Zugleich habe der Prozess erhebliche Defizite offengelegt – darunter marode Infrastruktur, ein jahrelanger Instandhaltungsstau, komplexe Abläufe und fehlende Ressourcen.
Forderung nach Konsequenzen
Die GDL sieht aber weiter politischen Handlungsbedarf. Das Urteil dürfe nicht ohne Folgen bleiben. Gefordert wird ein grundlegender Kurswechsel in der Bahnpolitik, insbesondere bei der Organisation der Infrastruktur. So solle die DB InfraGo als vom DB-Konzern getrennte, gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft aufgestellt werden.
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