ARCHIV - 03.06.2022, Zugunglück von Burgrain
ARCHIV - 03.06.2022, Zugunglück von Burgrain
Bild
ARCHIV - 03.06.2022, Zugunglück von Burgrain
Bildrechte: pa/dpa/Angelika Warmuth
Schlagwörter
Bildrechte: pa/dpa/Angelika Warmuth
Videobeitrag

ARCHIV - 03.06.2022, Zugunglück von Burgrain

Aktualisiert am
Videobeitrag
Erschien zuerst am
>

Freisprüche nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

Freisprüche nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

Im Prozess um das Zugunglück in Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten hat das Landgericht München II das Urteil verkündet: Der Fahrdienstleiter und der Streckenverantwortliche wurden freigesprochen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Strafrechtlich nicht schuldig – so das Gericht – moralisch verantwortlich fühlten sich die beiden Bahnmitarbeitenden aber seit Prozessbeginn. Im Rahmen der Bahnrichtlinien haben die zwei Angeklagten laut dem Vorsitzenden Richter gegen keine Pflichten verstoßen. Der Zustand der Strecke München – Garmisch-Partenkirchen sei marode, das sei bekannt gewesen, aber niemand habe Sicherheitsbedenken geäußert, so der Richter.

Landgericht München kritisiert Verhalten der Deutschen Bahn scharf

Ist also niemand schuld? Ist das Gerechtigkeit? Diese Fragen stellte der Richter selbst. Seine Antwort: Wir haben versucht, die Wahrheit zu finden auch im Interesse der Gesellschaft, es bleiben aber Unsicherheiten. Das Landgericht München kritisierte das Verhalten der Deutschen Bahn scharf. Man sei in den Kosmos "Bahn" eingedrungen. Habe Dinge entdeckt, die zu Kopfschüttern geführt haben. Beispielsweise sei nicht nachzuvollziehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. Und: Ein Mitarbeiter – der Vorgesetzte des einen Angeklagten - habe vor Gericht gelogen.

Tränen der Erleichterung bei den Familien der Angeklagten

Nach dem Freispruch zeigten sich die Angehörigen der Angeklagten erleichtert – es flossen Tränen. Die Angeklagten selbst nahmen den Freispruch ruhig auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: ein Jahr auf Bewährung für den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ziel der Verhandlung sei gewesen, zu klären: Was genau hätten die beiden Angeklagten wann unternehmen müssen? Welche Pflichten hat es im Rahmen vorgeschriebener Bahnrichtlinien gegeben und wann sind diese möglicherweise missachtet worden?

Verteidigung: Keine Pflichtverletzung durch Bezirksleiter

Im Juni 2022 war der Regionalzug in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge kamen dabei ums Leben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Im Prozess schilderten Überlebende die Sekunden, die ihr Leben für immer verändert haben. Viele von ihnen sind bis heute körperlich und seelisch gezeichnet.

Nach 18 Verhandlungstagen und rund 60 Zeugen, die seit Prozessbeginn im Oktober 2025 gehört wurden, urteilte das Gericht jetzt, dass die beiden Bahnmitarbeiter an dem Zugunglück nicht schuld sind. Dutzende Bahnmitarbeiter, einige Opfer und eine Reihe Bahnsachverständige hatten dazu vor dem Landgericht ausgesagt. Laut Aussagen der Gutachter, konnte man die Schäden an der Unfallstelle in ihrer Tragweite nicht ohne Weiteres erkennen. Die Verteidiger hatten ihrerseits betont, dass das Zugunglück von dem Streckenverantwortlichen nicht hätte verhindert werden können. Demnach habe es keine Pflichtverletzung durch den Bezirksleiter gegeben.

Staatsanwaltschaft: Wiederholtes, systematisches Versagen

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft dagegen bei dem 58 Jahre alten Bezirksleiter und Streckenverantwortlichen "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg gesehen.

Bei dem zweiten Bahnmitarbeiter, dem 66 Jahre alten Fahrdienstleiter, sprach die Staatsanwaltschaft von einem "Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet, der an der späteren Unfallstelle "richtig durchgeschüttelt", worden sei, wie die Staatsanwältin ausführte.

Lokführer hatte vorher per Funk auf Schwierigkeiten hingewiesen

Der Lokführer hatte in einem Funkspruch gesagt, der Zug hüpfe an einer Stelle richtig. Die Verteidigung hatte bezweifelt, dass eine Meldung durch den Fahrdienstleiter überhaupt Folgen gehabt und den Unfall verhindert hätte. Denn weder in seiner Ausbildung zum Fahrdienstleiter noch in der Praxis gebe es geltende Regelwerke für die Weiterleitung von Funksprüchen. Aus Sicht der Verteidigung habe der Prozess nur mit einem Freispruch enden können.

Beide Männer hatten sich im Prozess sehr betroffen gezeigt und bei den Angehörigen und Betroffenen entschuldigt. Der Bezirksleiter hatte am letzten Prozesstag noch einmal betont, wie leid ihm das Unglück tue, und hatte den Betroffenen viel Kraft gewünscht.

Marodes Streckennetz der Bahn

Der Prozess zeigte, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Vor Gericht wurden seitenlange Tabellen mit bekannten Schäden und Langsam-Fahrstrecken gezeigt.

Auch der Bereich in Burgrain galt als problematisch und sanierungsbedürftig und wurde seit 2020 mehrfach gesondert inspiziert – ohne Folgen. Die Reparatur des Abschnitts zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant war für das Frühjahr 2022 vorgesehen, konnte nach Zeugenangaben aber nicht umgesetzt werden, weil keine Bautrupps verfügbar waren.

500.000 Bahnschwellen bundesweit ausgetauscht

Die Bahn reagiert: Rund eine halbe Million Bahnschwellen werden bundesweit ausgetauscht, Prüf- und Kontrollverfahren verbessert. Auch die Politik zieht Konsequenzen und bringt ein milliardenschweres Infrastrukturpaket auf den Weg, um das über Jahrzehnte vernachlässigte Schienennetz wieder fit zu machen. OC:

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!