In einer Sitzung des BR-Rundfunkrats erklärte Bayerns Medienminister Florian Herrmann (CSU), dass der Gesetzentwurf derzeit im Ministerrat überarbeitet werde. In besonders umstrittenen Punkten soll es demnach Änderungen geben. Ursprünglich hatte die Staatsregierung geplant, dem Bayerischen Rundfunk eine feste Informationsquote festzuschreiben und auch zu verbieten, "Gestaltungsziele" zu verfolgen. In Augen vieler Kritiker könnte dies die Unabhängigkeit des Bayerischen Rundfunks gefährden.
Vorgaben zur Informationsquote aufgeweicht
Änderungen kündigte der CSU-Politiker für die verpflichtende Quote von Informationsinhalten im BR-Fernsehen an. Diese soll zwar weiter bei 60 Prozent bleiben, nun aber auch Inhalte aus den Bereichen Bildung und Kultur mitgerechnet werden. "Wir reagieren natürlich auf die Dinge, die in Anhörungen von Verbänden an uns herangetragen werden", betonte Florian Herrmann im Rundfunkrat mit Blick auf die Kritik.
"Gestaltungsziele" nicht mehr im Entwurf
Ursprünglich sollte dem BR auch verboten werden, in seinen Programmen "politische und gesellschaftliche Gestaltungsziele" zu verfolgen. Ziele, die der Medienstaatsvertrag dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk allerdings ausdrücklich zuweist. Beispiele dafür sind die Förderung der Demokratie, soziale und kulturelle Integration oder auch der gesellschaftliche Zusammenhalt.
Der Begriff "Gestaltungsziele" komme nun nicht mehr vor, betonte der bayerische Medienminister. Stattdessen soll es nun heißen, die Programme des BR dürften "nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen".
Präzisierung auch bei Aufgaben des Chefredakteurs
Neu erwähnt werden sollte im Gesetzentwurf auch die Rolle des Chefredakteurs. Er wäre, so die ursprüngliche Aufgabenbeschreibung, für die "aktuelle und politische Berichterstattung im In- und Ausland" zuständig. Dies hätte eine Neujustierung und einen Eingriff in die Gestaltungshoheit des BR bedeutet.
Florian Herrmann erklärte jetzt, dass der Gesetzentwurf auch hier präzisiert würde. Demnach berufe die Intendantin die Direktoren und auch den für die aktuelle Berichterstattung zuständigen Chefredakteur. Dessen konkrete Aufgaben lege der Rundfunkrat dann in der BR-Satzung fest. Dieses Gremium sei, wie der CSU-Politiker betonte, staatsfern organisiert.
Die Hintergründe zum Gesetzentwurf
Wann der Entwurf zum Rundfunkgesetz in der endgültigen Fassung im Bayerischen Landtag eingebracht wird, ist noch nicht klar. Hintergrund der Änderungen ist der neue Medien-Reformstaatsvertrag aller Bundesländer. Die Länder wollen, dass die Öffentlich-Rechtlichen moderner und schlanker werden. Mit diesem Vertrag wollen alle Bundesländer, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr zusammenarbeiten, Doppelstrukturen abbauen und weniger Sender anbieten.
Da Rundfunk Ländersache ist, müssen die einzelnen Bundesländer dafür ihre jeweiligen Rundfunkgesetze anpassen. Bayern unter anderem dahingehend, dass der Bayerische Rundfunk künftig nur noch sechs statt bisher zehn Radioprogramme anbieten darf. Als bisher einziges Bundesland plant Bayern aber gleichzeitig weitere Anpassungen, die nichts mit dem Reformstaatsvertrag zu tun haben.
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