Für Mord und dreifachen Mordversuch an Patienten ist eine Krankenschwester vor dem Landgericht Regensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 37 Jahre alten Philippinerin unter anderem auch Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will Revision einlegen, wie sie dem BR nach Prozessende bestätigte. Wie der Anwalt der Hinterbliebenen dem BR sagte, prüfen seine Mandanten eine zivilrechtliche Klage gegen das Krankenhaus St. Josef, in dem die Krankenschwester ihre Taten verübte.
Das Klinikum habe es versäumt, das Betäubungsmittel verschlossen aufzubewahren, so der Vorwurf der Nebenklage. Der Anwalt, der seine Mandanten in dem zivilrechtlichen Fall nicht mehr selbst vertreten wird, stellte der Klage gute Erfolgschancen in Aussicht.
Tod der Patientin in Kauf genommen, um diese auszurauben
In dem Indizienprozess hatte die Staatsanwaltschaft der Krankenschwester vorgeworfen, Patienten bewusstlos gemacht zu haben, um ihnen Schmuck zu stehlen. Eine 65 Jahre alte Frau starb. Die Angeklagte hatte in ihrem letzten Wort die Vorwürfe von sich gewiesen.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat die 37-Jährige den Tod der Patientin nicht bezweckt, aber billigend in Kauf genommen. Das sei ein bedingter Vorsatz. Auf die Verhängung eines Berufsverbotes verzichteten die Richter, weil ohnehin nicht davon auszugehen sei, dass die Frau in Deutschland wieder in ihrem Beruf arbeiten werde. Von der von der Staatsanwaltschaft zusätzlich geforderten Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sahen die Richter ab. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Angeklagte informierte sich im Netz über Nebenwirkungen
Nachdem die 65-jährige Patientin Anfang des Jahres 2024 in Folge der Betäubung durch die Angeklagte gestorben war, setzte die Krankenschwester die Betäubungen und Raube fort. Diesen Fakt gewichtete der Vorsitzende Richter besonders schwer. Die Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass die Patienten sterben könnten. Sie hatte sich laut Gericht via Google gezielt über die Nebenwirkungen des Beruhigungsmittels informiert, das bezeugen ihre Suchverläufe im Internet.
Nachdem die Klinik Nachforschungen anstellte, um den Grund für die unerklärlichen Fälle von bewusstlosen Patienten auf der Station sechs zu finden, verdichteten sich die Hinweise auf die Krankenschwester als mögliche Täterin. Sie wurde freigestellt und angezeigt, wenig später kündigte die Krankenschwester selbst. Danach hat es laut Krankenhaus und Gericht keine derartigen Fälle mehr am St.-Josefs-Klinikum gegeben.
Mordmerkmale Heimtücke und Habgier laut Gericht erfüllt
Ein weiteres Indiz: Laut Gericht hat die 37-Jährige vor der angeordneten Hausdurchsuchung, von der sie durch ihre Vermieterin erfuhr, über 800 Euro Bargeld und Armbanduhren an einen Freund übergeben. Sie habe - so der Richter - bei ihren Taten habgierig und heimtückisch gehandelt, was Mordmerkmale erfülle.
Beruhigungsmittel war frei zugänglich
Der Fall war im August bekannt geworden. Das betroffene Caritas-Krankenhaus St. Josef in Regensburg habe nach eigenen Angaben nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend reagiert.
Das Beruhigungsmittel Midazolam fällt laut der Klinik nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Die Aufbewahrung habe den gesetzlichen Vorgaben entsprochen, so eine Sprecherin des Caritas-Krankenhauses St. Josef. Die Klinik habe sich jetzt aber dazu entschieden, den Zugang zu dem Medikament "weitergehend einzuschränken".
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