Aufnahme eines Rottweilers (Symbolbild).
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Ein junger Rottweiler hat laut Polizei eine Frau mit Kinderwagen angegriffen. Nun wurden weitere Einzelheiten bekanntgegeben.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Franziska Kraufmann
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Ein junger Rottweiler hat laut Polizei eine Frau mit Kinderwagen angegriffen. Nun wurden weitere Einzelheiten bekanntgegeben.

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Rottweiler springt Kinderwagen an – Halter droht Bußgeld

Rottweiler springt Kinderwagen an – Halter droht Bußgeld

Der Hund, der laut Polizei eine schwangere Frau mit einem Kinderwagen im Allgäu angegriffen hat, war zwar angeleint, aber er trug keinen Maulkorb. Das ist jedoch nicht der Grund, weshalb dem Halter nun ein Bußgeld droht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach dem Vorfall am vergangenen Wochenende, bei dem ein junger Rottweiler auf einem Spielplatz in Immenstadt eine schwangere Frau mit mit einem elf Monate alten Kind im Kinderwagen angegriffen haben soll, hat die Polizei weitere Einzelheiten bekanntgegeben.

Hund war nicht angemeldet

Bei dem Hund habe es sich um einen 13 Monate jungen Rottweiler gehandelt, er sei angeleint gewesen, habe aber keinen Maulkorb getragen. Was, laut Polizei, auch nicht verpflichtend für diesen Hund war. Wegen des geringen Alters musste er auch noch keinen Wesenstest absolvieren, dieser werde gemäß der Kampfhundeverordnung erst ab dem 18. Lebensmonat verlangt. Mit diesen Tests soll sichergestellt werden, dass das betreffende Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Allerdings war der Hund den Angaben zufolge nicht angemeldet, weshalb man gegen den Halter ein Bußgeldverfahren eingeleitet habe.

Frau und Kind wurden nicht verletzt

Warum der Hund die Frau und den Kinderwagen angegriffen hat, muss laut Polizei noch ermittelt werden. Die Mutter habe ihr elf Monate altes Kind noch aus dem Wagen nehmen können. Beim Weglaufen stürzte die schwangere Frau, verletzte sich aber nicht. Auch ihr elf Monate altes Kind blieb unverletzt.

Laut Polizei ist der Hund weiterhin beim Besitzer.

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