Ein 23-jähriger Sexualstraftäter aus Niedersachsen hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, während eines Hafturlaubs zwei Jungen in Bayern und Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Der Mann war Anfang 2025 aus der Jugendanstalt Hameln zur Entlassungsvorbereitung in den Hafturlaub entlassen worden und nach Schweinfurt gezogen.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und den Besitz kinderpornografischer Inhalte zur Last. Die Taten soll er teilweise mit dem Handy gefilmt und fotografiert haben.
Geständnis zum Prozessauftakt
Zum Prozessauftakt vor der Jugendkammer schilderte der Deutsche seine sexuelle Neigung: Seine Fantasien seien schon in der Pubertät entstanden, sagte er, die Inhaftierung habe daran nichts geändert. Er sprach von einem Fußfetisch, der sich später auf Kinderfüße und schließlich auf Kinder insgesamt bezogen habe.
Der Angeklagte berichtete, wie er nach seinem Umzug nach Schweinfurt über soziale Medien Kontakt zu einer Familie im Raum Aschaffenburg aufnahm. Dort habe er mehrfach übernachtet, in der Wohnung und im Auto sei es dann zu sexuellen Übergriffen auf den damals zwölfjährigen Sohn gekommen. Der Kontakt zur Familie endete nach einem Streit um Geld.
Missbrauchsvorwürfe in Bayern und Sachsen-Anhalt
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 23-Jährige den Jungen aus Aschaffenburg zwischen März und Mai 2025 mehrfach sexuell missbraucht haben. Im Juli 2025 soll er dann über die Plattform TikTok einen Elfjährigen im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt kontaktiert und auch diesen Jungen sexuell missbraucht haben. Beide Taten soll der Angeklagte teilweise mit dem Handy dokumentiert haben. Die Vorwürfe räumte er vor Gericht umfassend ein.
Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung
Angesichts der Schwere der Taten und der Gefährlichkeit des Mannes kündigte Staatsanwalt Sebastian Geis an, die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu beantragen. Diese kann nach Verbüßung einer Haftstrafe angeordnet werden, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Sexualstraftäter war im Hafturlaub
Bereits im September 2021 war der Mann vom Landgericht Hannover wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte über soziale Medien, Onlinespiele und Kleinanzeigen gezielt den Kontakt zu Kindern oder deren Eltern gesucht.
Die Jugendanstalt Hameln gewährte ihm ab Januar 2025 Hafturlaub zur Vorbereitung der Entlassung. Der 23-Jährige zog nach Schweinfurt in Unterfranken, nahm eine Arbeit auf und war an eine Fachambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg angebunden. Laut Staatsanwaltschaft suchte er jedoch schon kurz nach seiner Ankunft wieder über soziale Medien und Kleinanzeigen den Kontakt zu Kindern und deren Familien.
Unbegleiteter Freigang bereits auffällig
Vor dem Hafturlaub hatte der junge Mann bereits mehrere unbegleitete Ausgänge machen dürfen. Zwischenzeitlich waren diese Lockerungen ausgesetzt worden. Er habe einen Ausgang dazu missbraucht, nach Bildern von Kindern zu suchen, die ihn erregten, sagte der Mann im Gerichtssaal. Laut niedersächsischem Justizministerium suchte er mit seinem Handy im Internet nach frei zugänglichen Bildern. Daraufhin seien die Lockerungen der Jugendanstalt Hameln zunächst ausgesetzt und dann nach Gesprächen unter Einschränkungen wieder gewährt worden.
Versäumnisse bei Haftlockerungen
Der Fall löste in Niedersachsen erhebliche Kritik am Umgang mit Haftlockerungen aus und hat nach Angaben der Landesregierung Folgen für die Gesetzgebung. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sprach von einem "Versäumnis": Vor den ersten Haftlockerungen sei ein psychologisches Gutachten eingeholt worden, vor dem späteren Hafturlaub jedoch nicht.
Niedersachsens Politik reagiert
Künftig sollen laut Wahlmann Gutachten die Prognoseentscheidungen der Jugendanstalten absichern, bevor Hafturlaub oder andere Lockerungen gewährt werden. So sollen Risiken bei Sexual- und Gewaltstraftätern besser erkannt und ähnlichen Fällen vorgebeugt werden.
Wie ist die Situation in Bayern?
In Bayern werden Lockerungen und Hafturlaub bei Gewalt- oder Sexualstraftätern erst nach ausreichender Beobachtung im geschlossenen Vollzug und in der Regel nicht vor Verbüßung der Hälfte der erkannten Freiheitsstrafe angeordnet werden, heißt es auf BR24-Nachfrage aus dem Bayerischen Justizministerium. Die Entscheidungen seien außerdem in einer Anstaltskonferenz unter Mitwirkung aller mit der Behandlung maßgeblich Beteiligten vorzubereiten.
Bei Gefangenen, die aufgrund von Sexualstraftaten eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verbüßen, muss vor der Gewährung von Ausgängen oder bei einem Hafturlaub außerdem ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden, so das Bayerische Justizministerium weiter. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren sind sogar zwei externe Sachverständigengutachten einzuholen. Mit den Gutachten werde die fortbestehende Gefährlichkeit und der therapeutische Verlauf geprüft sowie beurteilt, ob und inwieweit Lockerungen verantwortbar und sinnvoll sind.
Urteil am 21. Oktober erwartet
Für das Verfahren vor der 2. Jugendkammer sind bis zum 21. Oktober sind vier Verhandlungstage angesetzt. Grundsätzlich ist die Verhandlung öffentlich, die Kammer kann für besonders sensible Teile – etwa die Aussagen der Opfer – die Öffentlichkeit jedoch ausschließen. Am Ende muss das Gericht nicht nur über die Schuld- und Straffrage entscheiden, sondern auch darüber, ob der 23-Jährige in Sicherungsverwahrung kommt.
Mit Material von dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
