Manche sind schon zerfleddert, Jahrzehnte alt: Ein riesiger Stapel Bauakten liegt auf dem Schreibtisch von Amella Dautović vom Amt für Wohnen und Migration München. Die "Leerstandsfahnderin" muss die Baupläne analysieren, die ursprüngliche Nutzung ermitteln, Eigentümer anschreiben oder Wohnungen und Häuser direkt vor Ort überprüfen. "Detektivarbeit" mit dem Ziel, leer stehenden Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. "Entweder sind die Eigentümer kooperativ oder dann halt eben mit Zwangsgeld", erklärt die Beamtin.
Bußgelder wegen Leerstand und anderer Zweckentfremdung
München hat in den vergangenen fünf Jahren rund 4,4 Millionen Euro Bußgeld eingenommen. Wegen Leerständen und anderen Zweckentfremdungen, etwa unerlaubten Ferienwohnungen. Zuletzt wurden etwa 230.000 Euro Bußgeld an vier Eigentümer ausgesprochen, die ihre Wohnungen und Häuser leerstehen ließen. Denn in München gilt: Wenn eine Wohnung länger als drei Monate leersteht, dann gilt das als Zweckentfremdung.
Das strikte Vorgehen wirkt, davon ist Gerhard Mayer überzeugt, Leiter des Amts für Wohnen und Migration München. "Das ist zwar ein kleiner Tropfen, bezogen auf die insgesamt schwierige Wohnsituation. Aber trotzdem ist es wichtig, weil wir die letzten Jahre mehrere tausend Wohnungen so dem Markt zuführen konnten." In Zusammenhang mit der Zweckentfremdungssatzung konnten laut dem Amtsleiter im vergangenen Jahr rund 280 Wohnungen und im Jahr davor um die 420 Wohnungen wieder vermietet werden.
"Zweckentfremdungssatzung" in sieben bayerischen Kommunen
Rechtliche Grundlage für die Bußgelder ist die sogenannte "Zweckentfremdungssatzung". In Bayern haben diese neben München laut Bayerischem Städtetag derzeit sechs weitere Kommunen. Nürnberg, Erlangen und Fürth in Mittelfranken sowie Puchheim, Fürstenfeldbruck und Murnau in Oberbayern.
Nürnberg hat in den vergangenen zwei Jahren jedoch keine Bußgelder verhängt. Der Schwerpunkt liege auf einer praktischen und lösungsorientierten Umsetzung statt auf der Verfolgung von Verstößen, heißt es von der Stadt. Und auch Murnau sieht ihre Regeln eher als klaren Rahmen, der präventiv wirken soll.
Oftmals gerechtfertigter Leerstand
Anders als in München schätzen andere Kommunen das Leerstandsproblem auch als geringer ein. Oftmals seien Leerstände gerechtfertigt, betont etwa die Stadt Nürnberg. Die Leerstandsquote liegt in Nürnberg bei 1,4 Prozent. Das entspricht etwa 4.000 leer stehenden Wohnungen.
Auch wenn das nach viel klingt, die Stadt schätzt es sogar als "zu niedrig" ein. Denn es brauche temporäre Leerstände, um etwa energetische Sanierungen durchzuführen. Ähnlich sieht das die Stadt Würzburg – mit einer Leerstandsquote von gut 3 Prozent aller Wohnungen.
Augsburg streitet um Vorgehen bei Leerstand
In Augsburg hingegen streitet sich die schwarz-grüne Koalition gerade darum, ob man mit härteren Bandagen gegen den Leerstand vorgehen sollte – ähnlich wie in München. Die CSU ist gegen Bußgelder und eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung.
Stadtrat Leo Dietz zweifelt vor allem am Verhältnis von Kosten und Nutzen: "Dabei kommt dann unseres Erachtens nach für das, was hier notwendig ist, nichts raus." Er weist auf die geringe Zahl an leer stehenden Häusern hin. In Augsburg stehen nach Kenntnis der Stadt gerade 75 Wohnobjekte leer.
Grüne in Augsburg sind für eine Zweckentfremdungssatzung wie in München
Die Grünen in Augsburg sind für eine Zweckentfremdungssatzung wie in München. Zwar hat die Stadt Augsburg ein Leerstandsmanagement, also eine Stelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, um Leerstand zu melden. Doch dann würden der Kommune ohne rechtliche Grundlage die Handlungsmöglichkeiten fehlen, so die Grünen-Stadträtin Verena von Mutius-Bartholy. "Aktuell gibt es kaum Möglichkeiten. Man kann natürlich auffordern und öffentlichen Druck machen. Aber erst wenn eine Immobilie praktisch verfällt, kann man Maßnahmen ergreifen. Aber nicht um die Wohnungen wieder dem Mietmarkt zuzuführen", kritisiert sie.
Augsburg ist wie alle anderen bayerischen Kommunen darauf angewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger Leerstand melden. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt können nicht flächendeckend kontrollieren. Bei einer Meldung überprüft die Kommune dann, ob der Leerstand – etwa wegen Sanierungen oder eines Rechtsstreits – gerechtfertigt ist oder nicht.
Im Audio: So gehen Bayerns Kommunen (nicht) gegen Leerstand vor
Wohnungsleerstand - so gehen Bayerns Kommunen gegen Leerstand vor.
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