Bisher erhielten Empfänger des bayerischen Landespflegegelds jedes Jahr im Oktober 1.000 Euro – um "sich selbst etwas Gutes zu tun" oder pflegenden Angehhörigen eine "finanzielle Anerkennung" zukommen zu lassen, wie es beim Landesamt für Pflege heißt. Dieses Mal müssen sie drei Monate länger auf das Geld warten, denn das Pflegegeldjahr dauert einmalig 15 statt zwölf Monate.
Das kritisiert der Sozialverband VdK: Das Pflegegeld werde "trickreich (...) um 250 Euro gekürzt", beklagt die bayerische VdK-Landeschefin Verena Bentele. Ab 2026 sei dann ohnehin eine Halbierung der Leistung von 1.000 auf 500 Euro pro Jahr geplant. "Das ist ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Familien", sagt Bentele.
Ministerium: Kritik "sachlich falsch"
Das Gesundheitsministerium weist den Kürzungsvorwurf als "sachlich falsch" zurück. Zwar werde das Pflegegeldjahr "an das Kalenderjahr angepasst" und somit "ausgedehnt", das ändere aber nichts an der Höhe der Auszahlung von 1.000 Euro. Es komme nicht zu einer Einsparung, sondern "nur zu einer Verschiebung" des Überweisungszeitpunkts.
Ist die VdK-Kritik also unbegründet? Zwar bekommen die Empfänger des Landespflegegelds tatsächlich noch einmal 1.000 Euro ausbezahlt – allerdings für einen längeren Zeitraum. In der Änderung des Landespflegegeldgesetzes steht: Das am 1. Oktober 2024 begonnene Pflegegeldjahr ende am 31. Dezember 2025. Also nicht, wie bisher immer, im September. Künftig dauert dann das Pflegegeldjahr immer vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Bricht man die Jahreszahlung auf Monate herunter, so gab es für Landespflegegeld-Empfänger rechnerisch bisher 83,33 Euro pro Monat. Durch die Verschiebung der Auszahlung wird das Pflegejahr faktisch nun einmalig um drei Monate gestreckt. Dadurch verringert sich die Leistung rechnerisch auf 66,66 Euro pro Monat. Das sind 20 Prozent weniger, auf 15 Monate gerechnet in Summe 250 Euro.
"Bundesweit einmalige Leistung"
Das Gesundheitsministerium lässt diese Rechnung nicht gelten: "Das Landespflegegeld ist keine monatliche Leistung, sondern wird einmal pro Jahr in Höhe von derzeit 1.000 Euro ausgezahlt." Auf die Frage, warum die Auszahlung verschoben wird, antwortet das Ministerium: "Hintergrund der Neuregelung ist, dass der Verwaltungsvollzug gestrafft und das Verfahren vereinfacht wird."
Beim Landespflegegeld handele es sich um eine "bundesweit einzigartige Leistung, da diese einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt wird". Einzige Voraussetzungen seien der Wohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2. Von 2018 bis Ende 2024 habe der Freistaat 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt.
VdK appelliert an Staatsregierung
Ein wichtiges Anliegen Bayerns ist dem Ministerium zufolge zudem der Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Damit hatte die Staatsregierung im vergangenen Jahr auch die Halbierung des Landespflegegelds ab 2026 begründet: Die dadurch frei werdenden Mittel sollen vollständig in Pflege-Infrastruktur fließen. Dem Ministeriumssprecher zufolge wird derzeit "ein Gesetzentwurf erarbeitet, der eine teilweise Umwidmung des Landespflegegeldes zum Inhalt hat".
Der VdK Bayern fordert von der Staatsregierung "einen klaren, im Haushalt 2026 und nachfolgenden Haushalten verankerten Finanzierungsplan für den Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen und weiteren Verbesserungen für die ambulante Pflege". Pflegebedürftige und ihre Familien könnten nicht warten, "sie haben buchstäblich keine Zeit zu verlieren", betont Bentele. "Solange noch keine funktionierende pflegerische Infrastruktur aufgebaut ist, fordern wir, das Landespflegegeld in der derzeitigen Höhe auszubezahlen."
Auch andere freiwillige Leistungen des Freistaats werden ab 2026 reduziert, um mehr Geld in die Infrastruktur investieren zu können: Das bayerische Familien- und das Krippengeld werden zum Elternstartgeld zusammengelegt. Bisher bekamen Eltern von kleinen Kindern zwischen 6.000 und 8.400 Euro, künftig sind es einheitlich 3.000 Euro.
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