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Die Stadt Regensburg hat jüngst mit einer Entscheidung für Diskussionen gesorgt. So wurde im Stadtrat beschlossen, dass die Stadt die Patenschaft für das Seenotrettungsschiff "Sea Eye 5" übernehmen wird und der Hilfsorganisation zusätzlich im Rahmen einer Spendenaktion Geld zukommen lassen will. Dabei möchte die Stadt die von September bis Ende Dezember von Bürgern abgegebenen Spenden verdoppeln – bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Wofür darf eine Kommune Geld ausgeben?
In den Kommentaren bei BR24 hat die Entscheidung für Diskussionen gesorgt. So kommentierte etwa der User "mstrlr": "Es geht nicht darum, welche Moral man für gut hält, sondern darum, für was eine Kommune Geld ausgeben darf." Es gebe Hinweise, dass Spenden für orts- und aufgabenferne Zwecke nicht dazu gehörten, so der User.
Kommunen haben eine ganze Reihe von Pflichtaufgaben, wie Henrik Scheller erklärt, Teamleiter Wirtschaft, Finanzen und Nachhaltigkeitsindikatorik vom Deutschen Institut für Urbanistik. "Rund 95 Prozent aller Einnahmen sind für Pflichtaufgaben gebunden."
Zu den Aufgaben der Kommunen zählten zum Beispiel Sozialleistungen, so müssten sie beispielsweise Schulgebäude oder Kindergärten bereitstellen. Auch die Bezahlung von städtischem Personal müsse von den Kommunen verpflichtend übernommen werden, erläutert Scheller. "Da gibt es detaillierte Vorschriften, die Kommunen haben da kaum Gestaltungsspielraum."
Freiwillige Aufgaben: Größerer Gestaltungsspielraum
Etwa fünf Prozent der Einnahmen bleiben laut Scheller für freiwillige Ausgaben. Kommunen könnten selbst entscheiden, ob und für welche Summe zum Beispiel Spielplätze, Schwimmbäder oder Sportplätze errichtet werden. Hier sei der Gestaltungsspielraum größer.
Aus dem Innenministerium heißt es dazu, dass Gemeinden ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert sei. Pflichtaufgaben hätten dabei immer Vorrang. Darüber hinaus hätten Kommunen allerdings die Befugnis, ihre Finanzen selbstständig verantwortlich zu regeln – "im Rahmen des gesetzlich geordneten Haushaltswesens".
Innenministerium: Verschenkungsverbot entfällt, wenn...
Dabei gibt es Vorschriften. Eine besagt, dass Gemeindevermögen laut Geschäftsordnung nicht verschenkt werden darf, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärt. Dieses Verbot entfalle allerdings, wenn die Schenkung "in Erfüllung von Gemeindeaufgaben oder herkömmlichen Anstandspflichten" erfolge. In Ausnahmefällen seien kommunale Geldspenden also rechtlich zulässig.
Oberbürgermeisterin: "Kommunalrechtlich zu rechtfertigen"
Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) erklärt den Sachverhalt im BR-Gespräch so: Natürlich gehöre eine Spende für eine Seenotrettungsorganisation nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Über freiwillige Leistungen könne die Stadt allerdings freiwilliges bürgerschaftliches Engagement koordinieren und Impulse dafür geben – und genau darum gehe es hier. Auch andere Kommunen hätten bereits Seenotrettungsorganisationen unterstützt, wie zum Beispiel Altdorf bei Nürnberg (externer Link) oder Köln. "Insofern sind wir da nicht allein, und es ist absolut auch kommunalrechtlich zu rechtfertigen", sagt Maltz-Schwarzfischer.
Geld richtig ausgegeben? Mehrere Kontrollen
Ob eine Gemeinde ihr Geld passend beziehungsweise rechtmäßig ausgebe, werde von mehreren Institutionen kontrolliert, schildert Scheller. Das werde auch in diesem Fall so geschehen: angefangen bei der zuständigen Kämmerei über das Rechnungsprüfungsamt bis hin zur Kommunalaufsicht – das kann etwa die jeweilige Bezirksregierung sein. Diese ist letztlich dafür zuständig, den Haushalt einer Gemeinde zu genehmigen.
Demnach könnte also etwa die Kommunalaufsicht der Stadt Regensburg bei der Spende noch einen Strich durch die Rechnung machen. Ein mögliches Argument wäre laut Scheller, dass die Aufgabe nicht dem örtlichen Prinzip unterliege. So hatte es 2021 in Nordrhein-Westfalen einen Fall gegeben, in dem einer Kommune nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal Spenden für Betroffene in anderen Gemeinden untersagt wurden (externer Link). Es sei aber auch möglich, dass das Vorhaben ohne Probleme durchgewunken werde.
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