Prozess in Alzenau gegen einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt
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Strafvereitelung im Amt: Urteil gegen Polizisten rechtskräftig

Strafvereitelung im Amt: Urteil gegen Polizisten rechtskräftig

Im Oktober wurde ein Polizist wegen fehlender Ermittlungen in einem Fall von Körperverletzung verurteilt. Der mutmaßliche Täter dieses Vorfalls war der spätere Messerstecher von Aschaffenburg. Das Urteil gegen den Polizisten ist nun rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Urteil gegen einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Alzenau mitteilt, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen. Im Prozess ging es um einen nicht weiter polizeilich verfolgten Fall von Körperverletzung in einer Flüchtlingsunterkunft im August 2024. Der mutmaßliche Täter dieses Falls war der Mann, der fünf Monate später in Aschaffenburg die tödliche Messerattacke begangen hat.

Fünf Monate Haft auf Bewährung und Geldstrafe

Der Prozess Ende Oktober richtete sich gegen einen 29-jährigen Polizisten. Er war laut Einschätzung des Richters verantwortlich dafür, dass der Fall von Körperverletzung nicht weiter ermittelt wurde. Das Gericht verurteilte ihn wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Haftstrafe von fünf Monaten. Der Richter setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus und verhängte eine Geldauflage von 3.000 Euro. Das Geld muss der Polizist an den "Weißen Ring", also eine Hilfsorganisation für Opfer, zahlen.

"Überhaupt keine Ermittlungen" bei Körperverletzungs-Fall

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige als polizeilicher Sachbearbeiter kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Der Richter warf im Prozess allen vier Beamten, die im August in der Unterkunft waren, vor, massive Fehler gemacht zu haben. Verantwortlich sei aber am Ende der 29-jährige Polizist, weil er als Sachbearbeiter zuständig war. Es habe "überhaupt keine Ermittlungen" in der Unterkunft gegeben. Der mutmaßliche Täter sei lediglich für eine Nacht in Gewahrsam genommen worden, aber es seien keine Zeugen befragt, keine Personalien aufgenommen und auch das Opfer nicht befragt worden.

Allen vier Beamten, die damals bei dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft vor Ort waren, warf der Richter im Prozess massive Fehler vor. Richter und Staatsanwaltschaft hoben damals aber auch hervor: Niemand weiß, ob die tödliche Messerattacke von Aschaffenburg durch bessere Polizei-Arbeit wirklich hätte verhindert werden können.

Messerangreifer von Aschaffenburg muss in Psychiatrie

Das Urteil gegen den 29-jährigen Polizisten fiel kurz bevor auch das Messerattentat von Aschaffenburg vor Gericht verhandelt wurde. Hier entschied das Aschaffenburger Landgericht: Der 28-jährige Afghane, der am 22. Januar in Aschaffenburg zwei Menschen getötet hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dem Täter konnten unter anderem Mord, versuchter Mord und Totschlag nachgewiesen werden.

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