(Symbolbild) Ein Abschnitt des Flusswanderwegs am Regen bei Zwiesel
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(Symbolbild) Ein Grundstücksbesitzer hat einige hundert Meter des Flusswanderwegs am Regen bei Zwiesel gesperrt
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Streit um Sperre am Flusswanderweg Regen

Streit um Sperre am Flusswanderweg Regen

Der Flusswanderweg am Regen im Bayerischen Wald ist ein beliebtes Ziel bei Naturfreunden. Allerdings gibt es nun Zwist: Ein Grundstücksbesitzer hat einige hundert Meter des Wegs gesperrt - aus Ärger über das Verhalten vieler Wanderer.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Am bekannten Flusswanderweg Regen im Bayerischen Wald gibt es einen Streit um eine Wegesperre. Ein privater Grundstücksbesitzer in Bettmannsäge, einem Weiler nahe der Stadt Regen, hat seit Ende Juni ein rund 300 Meter langes Stücks des Uferwegs gesperrt.

Ärger über Wanderer-Müll und andere Hinterlassenschaften

Das Wegstück führt über sein Grundstück. Der Mann, der ein größeres Areal mit Wald und Wiese 1997 gekauft hat, hat dort auch sein Haus stehen. Er habe den Flusswanderweg jahrelang toleriert, sagte der 61-jährige IT-Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden möchte, dem BR.

Aber in den letzten Jahren seien die Leute immer rücksichtsloser geworden. Wanderer würden Müll und Schlimmeres auf seinem Grundstück hinterlassen. Manche würden sogar versuchen, illegal zu campen, oder machten ein Lagerfeuer. Hunde, die mit ihren Besitzern ohne Leine unterwegs sind, würden über seine private Terrasse oder sogar in das Haus laufen. Dabei sei im Mai sein eigener Hund von einem Kampfhund schwer verletzt worden. Das habe das Fass zum Überlaufen gebracht.

Behörde lehnt Sperre ab

Das Landratsamt Regen hat nun wegen der Sperre ein Zwangsgeld von 1.000 Euro angedroht. Der Uferweg dürfe gar nicht gesperrt werden, so das Amt, weil die Fläche laut Bayernatlas "Wald" sei und kein Wohngrundstück. Damit falle es unter das allgemeine Betretungsrecht nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz, das jedem den Zutritt in die freie Natur erlaube. Sperren seien nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.

Der insgesamt rund 26 Kilometer lange Flusswanderweg Regen verlaufe zu rund 90 Prozent auf Privatgrund – vor allem durch Privatwälder. Noch nie hätte hier jemand etwas abgesperrt.

Weg-Umleitung als Alternative?

Ob der Grundstücksbesitzer in Bettmannsäge klagt, ist noch offen. Sein Rechtsanwalt argumentiert damit, dass die Fläche ein privates Wohngrundstück sei und die Nutzer des Flusswanderwegs die Sicherheit der Bewohner gefährden, zum Beispiel durch Hunde oder weggeworfene Zigarettenkippen.

Die Stadt Regen hofft, dass man bald eine Lösung findet. Aber für den Vorschlag des Grundstücksbesitzers, den Flusswanderweg über einen anderen Weg oberhalb seines Hauses umzuleiten, gebe es bisher keine Zusage.

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