(Archivbild) Ermittler der Spurensicherung am 25.09.2024 im alten botanischen Garten (Archiv)
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(Archivbild) Ermittler der Spurensicherung am 25.09.2024 im alten botanischen Garten
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(Archivbild) Ermittler der Spurensicherung am 25.09.2024 im alten botanischen Garten

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Tatort Alter Botanischer Garten: Haftstrafe nach tödlichem Tritt

Tatort Alter Botanischer Garten: Haftstrafe nach tödlichem Tritt

Im Alten Botanischen Garten in München eskaliert im September 2024 ein Streit um Tabak. Am Ende ist ein 57-Jähriger tot. Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Urteil im Prozess um den tödlichen Angriff im Alten Botanischen Garten im September 2024 in München: Ein 31-Jähriger ist von der Großen Strafkammer des Oberlandesgerichts München wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin kam zu dem Schluss, dass der Täter nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Er wurde deshalb nicht, wie in der Anklage der Staatsanwaltschaft gefordert, wegen Mordes verurteilt.

Fußtritt führt zu Atemstillstand

Im Laufe des Prozesses kam das Gericht zu folgenden Erkenntnissen: Der jetzt verurteilte Pole und ein 57-Jähriger waren im September 2024 im Alten Botanischen Garten in München aufeinandergetroffen. Im Gespräch um ein Feuerzeug und Tabak kam es zu gegenseitigen Beleidigungen. Das Opfer wollte den 31-Jährigen und dessen Gruppe fotografieren und filmen.

Um das zu unterbinden, gab der Täter dem 57-Jährigen laut Gericht einen "äußert wuchtigen Fußtritt". Er traf den Unterkiefer des Mannes, dieser stürzte und verstarb trotz sofortiger Reanimation. Todesursache war laut Gericht ein Atemstillstand.

Gericht sieht keine Mordabsicht

Das Gericht kam zu dem Schluss: Ohne den Tritt des 31-Jährigen wäre das Opfer trotz erheblicher Vorerkrankungen nicht gestorben. Verletzungen des Schädels oder des Gehirns konnten bei der Obduktion nicht festgestellt werden. Allerdings sei ein tödlicher Ausgang bei einem einzelnen derartigen Tritt sehr unwahrscheinlich. Und die Tat sei spontan und unüberlegt gewesen.

Wie sich herausstellte, hat der jetzt Verurteilte den Tritt nicht mit voller Wucht ausgeführt. Auch die Staatsanwältin beantragte aus diesem Grund in ihrem Plädoyer keine Verurteilung wegen Mordes, sondern wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte lediglich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung angestrebt.

Wichtigstes Beweismittel in diesem Prozess war das Video einer Überwachungskamera, auf dem der Fußtritt zu erkennen war. Der Angeklagte war bei der Tat zwar alkoholisiert, aber voll schuldfähig.

Verurteilung erst im zweiten Anlauf

Der Prozess war bereits der zweite Anlauf in dem Fall. Der erste Durchgang war wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters geplatzt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Der Verurteilte sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft.

Mit Informationen von dpa

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