Im Streit um die Wiedereinführung von Tempo 30 an der Landshuter Allee hat die Stadt München Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. In der Mitteilung wird Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zitiert: "Die Landeshauptstadt München legt heute Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Landshuter Allee ein. Zusätzlich hat die Stadt beantragt, das unverzügliche Aufstellen der Tempo-30-Schilder bis zur Entscheidung der nächsthöheren Instanz, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auszusetzen."
Anwohner wollen Tempo 30 erreichen
Reiter reagiert damit auf die Tatsache, dass die Anwohner, die beim Verwaltungsgericht München die Rückkehr zu Tempo 30 erreicht haben, jetzt auch die Vollstreckung des entsprechenden Eilbeschlusses beantragt haben. Die Anwohner hatten ihren Antrag zusätzlich mit der Forderung nach einem Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro versehen, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet.
OB Reiter will Schilder nicht wieder aufstellen lassen
Die Anwohner reagierten damit auf die Weigerung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), Tempo 30 auf der Landshuter Allee sofort wieder einzuführen. Der OB hatte seine Weigerung damit begründet, dass er zuerst ein Beschwerdeverfahren führen möchte und vorher nicht handle. Eine Beschwerde der Landeshauptstadt gegen den Eilbeschluss hätte aber keine aufschiebende Wirkung, sagt die DUH: "Dies wurde der Landeshauptstadt am Montag anwaltlich mitgeteilt." Die Frist, bis zu der Reiter die Vollziehung des Eilbeschlusses mitteilen sollte, sei am gestrigen Mittwoch um 15.30 Uhr ergebnislos verstrichen.
Die Stadt hatte im Sommer 2024 ein Tempolimit eingeführt
Die Stadt hatte das Tempolimit im Sommer 2024 eingeführt, um die Belastung mit Schadstoffen durch Abgase zu verringern. Im Januar ordnete Reiter dann die Rückkehr zu Tempo 50 an. Die Stickstoffdioxidwerte an der Landshuter Allee seien gesunken, und die Grenzwerte würden nach einer gutachterlichen Prognose künftig auch bei Tempo 50 unterschritten – zum Beispiel weil immer weniger Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß unterwegs seien. Die Tempo-30-Schilder kamen dann weg.
Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid wurden eingehalten
Aus Sicht des OB bestehe daher keinerlei Notwendigkeit für die am vergangenen Freitag getroffene Entscheidung im Eilverfahren, da in der Hauptsache in den nächsten Wochen entschieden werden dürfte. Die Landeshauptstadt München gehe aktuell nicht von einer Gesundheitsgefährdung für die Antragsteller durch Tempo 50 aus. Deshalb sehe er auch keine Notwendigkeit für eine sofortige Umsetzung.
Erneute Kosten für die Steuerzahler
Darüber hinaus würde eine erfolgreiche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein erneutes Tauschen der Schilder nötig machen. Dies würde zu einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand führen, den letztendlich der Steuerzahler bezahlen müsse, so Reiter. Sollte das Verwaltungsgericht München den Antrag auf Aufschiebung ablehnen, werde sich die Stadt selbstverständlich rechtskonform verhalten und die Schilder unverzüglich austauschen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur gemeldet hat, ist der Antrag der Anwohner auf Vollstreckung des Beschlusses jetzt ebenfalls beim Verwaltungsgericht eingegangen.
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