Der freigesprochene Niederländer sitzt neben seinem Rechtsanwalt.
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Der freigesprochene Niederländer neben seinem Verteidiger
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Tödliches Ecstasy in Champagner: Angeklagter freigesprochen

Tödliches Ecstasy in Champagner: Angeklagter freigesprochen

Sie wollten in einem Weidener Lokal feiern – mit einer Drei-Liter-Champagnerflasche. Doch die war mit flüssigem Ecstasy gefüllt. Ein Mann starb, sieben weitere Gäste wurden verletzt. Der Angeklagte wurde nun freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Einer aus der Freundesrunde war im TV zu sehen: Das wollte man im Februar 2022 in einem Weidener Restaurant mit Champagner begießen. Dass statt des hochwertigen Schaumweins hochreines flüssiges Ecstasy – genauer gesagt: MDMA – aus der edlen weißen Flasche kommt, wusste niemand.

Großeinsatz für Rettungskräfte

Es war schummrig im Lokal, die Gläser waren aus Acryl, die Runde saß schon länger beisammen, Geruch und Geschmack fielen erst auf, als schon daran genippt worden war. Ein Mann starb, sieben weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Ein Großeinsatz, der auch die Einsatzkräfte vor viele Fragen und Herausforderungen stellte. Internationales Aufsehen war die Folge.

Die Ermittler rekonstruierten den Weg der Flasche, die durch viele Hände ging und oft weiterverkauft wurde. Die Spur führte in die Niederlande.

46-jähriger Niederländer freigesprochen

Vor Gericht in Weiden saß seit Dezember ein 46 Jahre alter Niederländer, der die Champagnerflasche zusammen mit vielen weiteren in Arnheim gelagert haben soll – für den internationalen Verkauf. So zumindest argumentierte die Staatsanwaltschaft in Weiden in ihrer Anklage, die sich zum Großteil auf die Aussagen eines Hauptbelastungszeugen aus Polen stützte. Der saß selbst in U-Haft in dieser Sache, ebenso sein Bruder. Beide wurden freigelassen, weil sie andere Namen nannten, unter anderem den des Angeklagten Theo G. aus den Niederlanden. Der war zur Urteilsverkündung aus der Heimat angereist.

Gericht: Hauptbelastungszeuge unglaubwürdig

Ende Februar hatte ihn das Gericht aus der U-Haft entlassen, nachdem der Hauptbelastungszeuge aus Polen vor Gericht die dritte Variante seiner Geschichte präsentiert hatte. Glaubwürdig und glaubhaft? Nein, sagte das Gericht heute. Der Pole habe bewiesen, "wie geschmeidig er lügen" könne.

Ein Nachweis für eine Täterschaft von Theo G. sei "nicht annähernd gelungen". Eine Täterschaft sogar "ausgesprochen unwahrscheinlich". Es sei nicht bekannt, ob die in Weiden ausgeschenkte Champagnerflasche überhaupt in dem Arnheimer Multistorage war, einer großen Lagerhalle in den Niederlanden. Auch sei nicht bekannt, ob der Angeklagte einen Teil des Platzes dort angemietet hatte.

Freigesprochener ist schwer krank

Der beschuldigte Niederländer war wegen fahrlässiger Tötung, siebenfacher fahrlässiger Körperverletzung und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt. Er wurde in allen Punkten freigesprochen.

Theo G. ist "happy", als er den Gerichtssaal verlässt. Es sei das, was er von vornherein gesagt habe. Für ihn beginne nun ein neues Kapitel. Der 46-Jährige ist schwer krebskrank. Er habe "maximal noch zwei Jahre", so seine Verteidiger Philip Müller und Alexander Stevens. Für die eineinhalb Jahre in U-Haft wird er voraussichtlich entschädigt, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dass es keinen gebe, der für den Vorfall in Weiden Verantwortung trage, finde er für die Opfer hart, sagt Theo G.

Restaurantgäste leiden an Spätfolgen

Ein Mann verlor bei dem Vorfall in dem Weidener Lokal sein Leben. Sieben Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt – sie schildern noch heute Krampfanfälle, Panikattacken, weitere Erkrankungen, sie konnten zum Teil ihren Beruf nicht mehr ausüben und sind in psychotherapeutischer Behandlung. Sie müssen lebenslang mit ihrem Leid leben, so die Nebenklagevertreter heute in ihren Plädoyers.

Doch einen "Schuldigen" wird es nicht geben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen. Allerdings könnten nach wie vor weitere solcher mit MDMA gefüllten Champagnerflaschen im Umlauf in Europa sein.

  • Zum Artikel bei onetz.de [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]

Anmerkung der Redaktion: Der freigesprochene Theo G. hat ausdrücklich zugestimmt, dass wir ein Bild von ihm zeigen dürfen. Deshalb haben wir ihn nicht verpixelt, wie sonst üblich.

Im Video: Urteil im Champagner-Prozess von Weiden

Die manipulierte Flasche
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Bericht und Live-Schalte aus dem Gericht

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