Das Amtsgericht Ingolstadt von außen.
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Das Amtsgericht Ingolstadt hat die eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Beilngries wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Bildrechte: BR / Katrin Nöbauer
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Das Amtsgericht Ingolstadt hat die eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Beilngries wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Untreue im Beilngrieser Rathaus: Bewährung für Ex-Mitarbeiterin

Untreue im Beilngrieser Rathaus: Bewährung für Ex-Mitarbeiterin

Das Amtsgericht Ingolstadt hat eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Beilngries zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zwölf Jahre lang hat sie Bargeld abgezweigt und Dokumente gefälscht. Die 60-Jährige gestand sämtliche Vorwürfe. Wie es dazu kam.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wegen Untreue, Urkundenfälschung und Betrug in über 200 Fällen hat das Amtsgericht Ingolstadt eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Beilngries zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 180.000 Euro an. Diesen Gesamtschaden soll die Angeklagte von 2011 bis 2023 verursacht haben. Die Fälle vor Oktober 2018 sind bereits verjährt und wurden deshalb nicht mit angeklagt.

So ging die Angeklagte vor

Die ehemalige Verwaltungsassistentin, die bei der Stadt Beilngries für Kindertagesstätten zuständig war, zweigte Bargeld durch zwei verschiedene Vorgehensweisen ab: Einerseits ließ sie sich Vorschüsse in bar auszahlen, angeblich für Waren oder Dienstleistungen für die Kitas. Dann fälschte sie Rechnungen, meist von Getränkehändlern, und reichte diese bei der Stadtkasse ein. Andererseits behielt sie Fördermittel vom Bund ein, die die Stadt eigentlich an auswärtige Kitas abgeben wollte, die Kinder aus Beilngries betreuten. Dazu fälschte sie Quittungen. Die Angeklagte räumte sämtliche Vorwürfe ein.

Motiv: Finanzielle Probleme

Als Motiv nannte die Angeklagte finanzielle Probleme: Angefangen habe sie 2011, nachdem sie von ihrem überzogenen Konto kein Bargeld mehr abheben habe können. Dann habe sie gesehen, wie ein Kollege sich einen Vorschuss für eine Einrichtung habe auszahlen lassen. Das habe sie auf die Idee gebracht. Zunächst habe sie den Vorschuss zurückzahlen wollen, doch dann sei das Auto kaputt gegangen. Von dem Geld hätten sie und ihr Mann gelebt und etwa Lebensmittel eingekauft. Sie habe einen Fehler gemacht und ihre Familie, Kollegen und die Stadt betrogen. Das tue ihr schrecklich leid, sagte die 60-Jährige mit brüchiger Stimme vor Gericht.

Nur durch Zufall aufgeflogen

Aufgeflogen war die Angeklagte im Oktober 2023, nachdem sie eine höhere Rechnung als sonst gefälscht hatte: 2000 Euro für eine "Inhouse"-Schulung bei der Caritas. Weil die Angeklagte gerade im Krankenstand war, nahm die Stadt direkt Kontakt mit der Caritas auf, um darum zu bitten, derartige Beträge in Zukunft nicht mehr in Bar in Rechnung zu stellen. Anschließend fielen weitere Unregelmäßigkeiten auf.

Angeklagte ist psychisch erkrankt

Die Angeklagte erzählte, sie habe immer Angst gehabt, aufzufliegen und sei dadurch ständig krank gewesen. Seit der fristlosen Kündigung 2023 befinde sie sich in psychiatrischer Behandlung. Zunächst sei sie nicht arbeitsfähig gewesen, so ihr Verteidiger, mittlerweile sei sie auf Jobsuche. Vermutlich aufgrund ihres Alters habe sie noch keine neue Stelle gefunden. Gemeinsam mit ihrem Mann trage sie aber als Minijob Zeitungen aus.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel einlegen will. In ihrem Plädoyer hatte sie eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten gefordert - ohne Bewährung. Das Gericht folgte jedoch der Verteidigung und verhängte eine Bewährungsstrafe. Der Verteidiger kündigte bereits an, dass seine Mandantin das Urteil annehme.

Stadt Beilngries soll Geld zurückbekommen

Der Verteidiger der Angeklagten erklärte, dass das Münchner Arbeitsgericht vergangene Woche entschieden habe, dass die Stadt Beilngries 150.000 Euro erhalten solle. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Der Beilngrieser Bürgermeister Helmut Schloderer (Freie Wähler) sagte nach der Verhandlung, man müsse nun sehen, wie viel man von der Angeklagten bekommen könne.

Möglichst kein Bargeldverkehr mehr im Rathaus

Gerade die direkten Kolleginnen und Kollegen der Angeklagten, die über 30 Jahre bei der Stadt gearbeitet hatte, hätten hinterher Selbstzweifel gehabt. Das System funktioniere aber nur mit Vertrauen, sagte Bürgermeister Schloderer. Der kommunale Prüfungsverband habe regelmäßig kontrolliert und nie etwas beanstandet. Dennoch sei der Bargeldverkehr im Rathaus so weit wie möglich eingestellt worden.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art in der Beilngrieser Stadtverwaltung: 2014 wurde bekannt, dass ein anderer Mitarbeiter im großen Stil Gelder aus der Stadtkasse veruntreut hatte.

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