Schon in der mündlichen Verhandlung wollte der Richter am Verwaltungsgericht München der Eigentümerin von drei Schwarzbauten in Wolfratshausen "keine großen Hoffnungen machen". Was am Donnerstag in der Verhandlung bereits durchklang, bestätigt nun das Urteil des Gerichts vom Freitagmittag – die zwei Klagen der Eigentümerin wurden abgewiesen.
Um den bereits beschlossenen Abriss der drei Einfamilienhäuser in Wolfratshausen zu verhindern, wollte die Eigentümerin die Bauten auf den Stand der Baugenehmigung von 2014 um- beziehungsweise zurückbauen oder sie alternativ als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Die Stadt Wolfratshausen und das Landratsamt lehnen das jedoch ab.
Richter: Häuser zu bewerten, als würden sie nicht existieren
Dass der Richter der Rechtsauffassung der Behörden folgen würde, ließ er in der mündlichen Verhandlung ebenfalls anklingen. Rechtlich seien die drei vorschriftswidrigen Einfamilienhäuser so zu behandeln, als würden sie gar nicht existieren, so der Richter am Donnerstag.
Die Seite der Eigentümerin, vertreten durch ihren Vater und eine Anwältin, hatte ihrem Unmut nochmal Luft gemacht. Die bisherigen Entscheidungen seien unverhältnismäßig, so der Vater. Außerdem würden aus seiner Sicht bei anderen Bauvorhaben jede Menge Ausnahmen gemacht würden, bei denen sich keiner beschwere.
Rechtsstreit dauert schon seit Jahren an
Seit Jahren zieht sich bereits der Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und der Eigentümerin der drei Häuser. Denn bereits in der Bauphase hatten die Behörden einen Baustopp verhängt. Der damalige Bauherr, der Vater der heutigen Eigentümerin, hatte diesen aber laut Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) ignoriert und die Häuser 2018 fertiggestellt.
Die Bauten am Isarspitz wichen in mehreren Punkten von der Genehmigung ab, so waren die Wände und das Dach zu hoch, statt Carports wurden Garagen gebaut und die Terrassen befanden sich nicht dort, wo sie hätten sein sollen.
Letztlich bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr, dass die Häuser so nicht hätten gebaut werden dürfen – und dass sie abgerissen werden müssen. Das Urteil war damit rechtskräftig, das Landratsamt setzte eine Frist zum Abriss, die Ende April dieses Jahres abläuft.
Lange Frist: Gericht will Urteil zeitnah zustellen
Ob die Seite der Eigentümerin Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München hinsichtlich Umbaus und Umnutzung einlegt, ist offen; sie wollte sich am Freitag nicht äußern. Am Donnerstag sagte die Eigentümer-Anwältin dem BR am Rande der Verhandlung, dass man diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen habe.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. Verwaltungsgerichte haben bis zu fünf Monate Zeit für die Zustellung der Urteilsbegründung. Erst wenn die Begründung vorliegt, werden in der Regel Rechtsmittel eingelegt. Die Frist für den Abriss der Schwarzbauten endet aber bereits in rund sieben Wochen, am 30. April. Aus dem Gericht war am Freitag zu hören, dass man vorhabe, das Urteil zeitnah zuzustellen.
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