Der Apotheker aus München ist am Dienstag vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem werden von ihm 9,5 Millionen Euro als Wertersatz eingezogen. Sein Nürnberger Geschäftspartner und Arzt wurde wegen unrechtmäßiger Medikamentenabgabe zu 150 Tagessätzen á 200 Euro also 30.000 Euro verurteilt. Von seiner Firma werden zudem 260.000 Euro eingezogen.
Medikamente falsch abgerechnet
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 66 Jahre alte Apotheker Medikamente für schwer kranke Menschen falsch abrechnet und sein 49 Jahre alter Geschäftspartner diese unrechtmäßig abgegeben haben soll. Dadurch hätten sie die sogenannte "Apothekenpflicht" missachtet. Die besagt, dass Medikamente nur von pharmazeutischem Personal an die Verbraucher ausgegeben werden dürfen. Diesen Weg hätten die Männer umgangen: Der 49-Jährige habe die Medikamente als Großhändler bestellt und sie direkt an die schwerkranken Patienten ausgeliefert. Die Apotheke habe dazu die entsprechenden Rechnungen an die Krankenkassen geschickt.
Verteidigung: Angeklagten wollten Patienten helfen
Ziel sei es laut Angaben der Beschuldigten gewesen, die Medikamente möglichst schnell und unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Die Krankenkassen hatten jedoch Unregelmäßigkeiten festgestellt und die Männer angezeigt. Ihnen sei ein Schaden von knapp zehn Millionen Euro entstanden. Die Verteidigung erklärte: Die richtigen Medikamente seien stets zur richtigen Zeit zu den richtigen Patienten gelangt. Die Männer hätten in erster Linie im Sinne der Patienten gehandelt. Daher plädierte die Verteidigung auf Freispruch.
Revision beim Bundesgerichtshof
Der vorsitzende Richter gab zu bedenken: Er wisse nicht, ob das Strafrecht in der Gesamtschau hier am richtigen Platz sei. Doch es handele sich um strafrechtliche Aspekte und die habe man entsprechend verhandelt. Der Apotheker hatte seine Approbation schon vor Prozessbeginn abgelegt und die Apotheke geschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger haben bereits Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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