Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren
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Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren

Wiesnwirte verteidigen Zeltvergabe-Verfahren

Wenige Wochen vor dem erwarteten Urteil im Prozess um die Vergabe der Oktoberfestzelte, haben Wiesnwirte den Vorwurf der Intransparenz erneut zurückgewiesen und vor Guinness & Co. gewarnt. Der Kläger fordert EU-weite Ausschreibungen für Festzelte.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Knapp vier Wochen vor dem Prozess um Oktoberfest-Zelte nimmt der Schlagabtausch der Kontrahenten an Fahrt auf: Die Vereinigung der Münchner Wiesn-Wirte weist in einer Mitteilung unter anderem noch einmal den Vorwurf zurück, dass das Bewerbungsverfahren um Zelt-Standplätze intransparent sei. Eben das hatte Kläger Alexander Egger kürzlich in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" erneut unterstrichen.

Er fordert am Beispiel der Festhalle Schottenhamel und des Paulaner Festzelts, dass die Zeltstandplätze künftig EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Am 11. September wird am Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt. Die Wiesnwirte-Vereinigung hofft, dass Eggers Klage abgewiesen und weiter wie bisher verfahren wird. Die Vergabe der Wiesnzelte erfolgt traditionell durch die Stadt München und in enger Abstimmung mit den Münchner Großbrauereien.

Vergabe nach vom Stadtrat beschlossenen Regeln

Im Vorfeld betont die Wiesnwirte-Vereinigung nun noch einmal, dass die Vergabe aktuell keineswegs willkürlich, sondern nach bekannten, vom Stadtrat beschlossenen und mehrfach gerichtlich bestätigten Regeln erfolge. Auch könne man das Ergebnis der Zulassung gerichtlich überprüfen lassen und dabei nach einer Ablehnung Einsicht in die Bewertung des Gewinners bekommen, sofern es nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder datenschutzrechtlich relevante Informationen gehe.

Unter anderem gehen die Wirte auch auf die Diskussion ein, inwieweit eine europaweite Ausschreibung Einfluss auf die Biermarken beim Oktoberfest haben könnte. Egger hatte die Ansicht vertreten, dass die Stadt trotzdem weiter vorgeben könnte, dass nur Münchner Bier verkauft werden dürfe. Das sei nur bedingt richtig, erklärt die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte. Eine Beschränkung sei zum Beispiel unzulässig, wenn auch andere Produkte den "erwünschen Zweck" erfüllen: "Es kann also gut sein, dass dieses Argument nicht gehört wird, und dann sind die Schleusen geöffnet für Guinness, Kölsch & Co".

Gerichtsurteil – kein Einfluss auf Wiesn 2026

Auf die diesjährige Wiesn hat der Ausgang der Verhandlung am 11. September in keinem Fall Einfluss: Schon im Juni hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass die beiden betroffenen Wirte trotz des laufenden Rechtsstreits für heuer ihre Zulassung bekommen und die Zelte aufgebaut werden dürfen.

Unterdessen hatte der Gastronom Alexander Egger auch noch einen weiteren Rechtsstreit geführt. Dabei ging es um seine Bewerbung für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn. Er war im Auswahlverfahren unterlegen und hatte sich daraufhin an das Verwaltungsgericht gewandt. Die Bewerbung der Konkurrenten sei zu hoch und seine eigene zu niedrig bewertet worden, hatte er argumentiert. Damit ist er aber gescheitert. Eine Zusage hatte er von der Stadt hingegen wieder für seine "Münchner Stubn" – ein kleineres Zelt beim Oktoberfest – bekommen. Nur macht er davon heuer nun doch keinen Gebrauch, was er im SZ-Interview vor allem mit Anfeindungen erklärte.

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