Der Münchner Gastronom Alexander Egger gibt nicht auf. Am Freitagvormittag hatte das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass die Vergabe zweier großer Wiesn-Zelte für das Oktoberfest 2026 rechtmäßig war und die Zelte beim Münchner Oktoberfest nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen - und damit Eggers Antrag zurückgewiesen. Kurz nach seiner Niederlage kündigte Egger an, gegen die Entscheidung juristisch vorzugehen, und zwar mit einer Verfassungsbeschwerde - mehr geht nicht. Allerdings müsste er dort nachweisen, dass während des Münchner Verfahrens seine Grundrechte verletzt wurden.
EuGH soll sich mit der Wiesnzeltvergabe befassen
Er und sein Team würden an der Verfassungsbeschwerde schon seit Wochen arbeiten, so Egger. Damit möchte der Gastronom nach eigener Aussage erreichen, dass sich letztendlich doch der Europäische Gerichtshof mit der Wiesnzeltvergabe befasst. Der EuGH müsse die Möglichkeit erhalten, die entscheidenden europarechtlichen Fragen zu beantworten, so Egger. Ihm gehe es grundsätzlich darum, faire Chancen für alle Bewerber zu erreichen und damit auch um faire Preise für die Wiesnbesucher zu ermöglichen.
München oder Karlsruhe?
Bei welchem Verfassungsgericht er die Klage einreichen will, ließ Egger in seiner Mitteilung noch offen. Theoretisch könnte Egger sowohl vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Erfolgreicher Antrag hätte EU-Ausschreibung denkbar gemacht
Konkret ging es bei der Gerichtsentscheidung um die Frage, ob die Stadt München die Standplätze für die großen Zelte weiter nach ihren eigenen Regeln vergeben darf oder künftig europaweit ausschreiben muss. Wäre der Antrag vor Gericht erfolgreich gewesen, hätte der Senat rückwirkend festgestellt, dass die beiden betroffenen Zeltplätze europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. In der Folge hätte die Stadt das Verfahren sehr wahrscheinlich geändert, um künftig rechtskonform zu handeln. In der Folge hätten sich wohl auch Betreiber aus anderen EU-Staaten um die Traditionszelte bewerben können.
Mit Informationen der dpa.
Im Video: Die großen Wiesn-Zelte bleiben in bayerischer Hand
Die großen Bierzelte bleiben in bayerischer Hand - und müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden!
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