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AfD-Verbotsverfahren: Wie würde es ablaufen?

AfD-Verbotsverfahren: Wie würde es ablaufen?

Seit Jahren wird über ein Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert, seit dem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt wieder verstärkt. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der deutschen Demokratie. Entsprechend hoch sind die Hürden. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Am vergangenen Wochenende haben tausende Menschen in Deutschland gegen die AfD und für ein Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht demonstriert. Am Ende eines solchen Verfahrens kann ein Parteiverbot stehen. Aber wie läuft das genau ab?

Wer kann ein Verbotsverfahren überhaupt beantragen?

Nur die drei Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Jedes kann allein vorgehen, eine einfache Mehrheit genügt. Genau daran hakt es aber. Schon innerhalb der Parteien fehlt eine gemeinsame Linie. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) will ein Verbot von einer Arbeitsgruppe prüfen lassen, Bayerns Markus Söder (CSU) lehnt das ab, Kanzler Friedrich Merz (CDU) zweifelt an den Erfolgsaussichten. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) haben sich zuletzt dafür ausgesprochen. Bereits 2024 haben Abgeordnete von SPD, Grünen, CDU/CSU und Linken an einem fraktionsübergreifenden Antrag gearbeitet – eine Mehrheit dafür gab es nicht.

Worum geht es in der aktuellen Debatte?

In der Debatte geht es darum, ein Prüfverfahren anzustoßen. Heißt: eine juristische und politische Vorprüfung. Dabei wird untersucht, ob genügend belastbares Material vorhanden ist, um überhaupt einen Verbotsantrag stellen zu können. Kommt man zu diesem Schluss und entscheidet sich dafür, beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht damit – die höchste juristische Instanz in Deutschland.

Welche inhaltlichen Hürden gibt es?

Damit eine Partei verboten wird, muss bewiesen werden, dass sie verfassungsfeindliche Ziele aktiv umsetzen will – das steht im Grundgesetz Art. 21: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."

Das Sammeln solcher Beweise und Belege dauert oft Jahre. Und: Entscheidend ist das Gesamtbild der Partei – ein Punkt, an dem sich die juristische Debatte derzeit entzündet.

Übrigens gilt: Ob eine Partei vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Partei kann also rechtsextremistisch sein – gleichzeitig aber nicht verfassungsfeindlich.

Wer kann eine Partei verbieten?

Sollte eins der Gremien – Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung – einen Antrag einreichen, würde das Bundesverfassungsgericht den Antrag prüfen: Ist er zulässig? Ist er ausreichend begründet?

Das bedeutet auch: Am Ende entscheidet kein Politiker, kein Bundestag, keine Bundesregierung – nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann über ein Parteien-Verbot entscheiden. Auch das steht im Grundgesetz.

Ist ein Verbotsverfahren schon mal gescheitert?

Ja, zuletzt 2017. Nachdem das letzte Verbotsverfahren vom Bundesrat beantragt worden war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2017 geurteilt, dass die damalige NPD zwar als verfassungsfeindlich angesehen wird. Gleichzeitig galt sie auch als politisch zu unbedeutend, um die Ziele umsetzen zu können. Der Antrag wurde daher abgelehnt. Das damalige Verfahren dauerte vom Antrag bis zum Urteil über drei Jahre.

Was passiert bei einem Verbot?

Die Partei wird aufgelöst, Ersatzorganisationen sind untersagt, das Vermögen kann eingezogen werden, Mandate entfallen. Verboten wurden bislang nur zwei Parteien: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Seit 2017 gibt es ein weniger scharfes Instrument: den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Damit gehen auch steuerliche Vorteile verloren – das gilt für die Partei selbst und für Spenden an sie. 2024 wurde der Ausschluss der staatlichen Finanzierung erstmals verhängt, gegen "Die Heimat", die frühere NPD – und zwar für sechs Jahre. Auch dieses Verfahren dauerte viereinhalb Jahre.

Und wie sieht es jetzt bei der AfD aus?

Staatsrechtler sind uneins: Zuletzt kam ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Schluss, ein AfD-Verbotsverfahren hätte gute Aussichten. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält sie dagegen für gering.

Damit bleibt eine politische Abwägung, in der sich zwei Risiken gegenüberstehen: Befürworter eines Verbotsverfahrens argumentieren, der Staat dürfe nicht zusehen, bis es zu spät sei – das Grundgesetz sehe das Instrument genau für solche Fälle vor. Gegner betonen: Scheitert ein Antrag, kann die Partei das Urteil als Bestätigung ihrer Verfassungstreue nutzen – und wäre womöglich stärker als zuvor.

Ungeachtet dessen gilt der Zeitfaktor: Selbst, wenn ein Antrag schon bald eingereicht werden würde – bis zu einem Urteil würden Jahre vergehen. Auf Wahlergebnisse der kommenden Zeit hätte ein Verbotsverfahren also keinen Einfluss.

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