Nach der Einigung von Union und SPD zur umstrittenen Zuckersteuer hat das Bundeskabinett am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die Steuer solle dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten als auch einen wichtigen Beitrag "zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen" zu leisten, hob das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hervor.
Vor allem Softdrinks könnten damit für die Verbraucher teurer werden. Der Beschluss im Bundestag steht allerdings noch aus. Aus der Getränkewirtschaft kamen erneut Warnungen vor einer massiven Belastung.
Zuckersteuer soll von Juli 2027 an gelten
Wie das Finanzministerium in Berlin ausführte, beschloss das Kabinett der schwarz-roten Koalition eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag "zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer". Damit setze die Bundesregierung um, "was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern". So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem würden auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.
Durch die Steuer, die ab dem 1. Juli 2027 greifen soll, werden dem Ministerium zufolge für den Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im kommenden Jahr erwartet, 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro und von 2028 bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen Euro sein.
Cola, Limonade und Eistee werden teurer
Konkret vorgesehen ist laut der nun beschlossenen Formulierungshilfe, dass auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben wird; ab acht Gramm sollen es 32 Cent sein. Erfassen soll die Steuer dabei unter anderem Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. Alkoholfreie Biere oder Weine sollen aber ausgenommen werden, ebenso wie etwa Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- oder Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen. "Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen", erklärte das Ministerium.
CSU dringt auf Einführung erst 2028
Der Deutsche Brauer-Bund warnte vor zusätzlicher Bürokratie und kritisierte, dass die geplante Zuckersteuer eine "massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe" sei. "Wegen des rückläufigen Bierabsatzes setzen viele der 1.400 Brauereien in Deutschland seit Jahren verstärkt auf alkoholfreie Getränke und bauen ihr Angebot aus – von Mineralwasser und Schorlen über Limonade und Cola bis hin zu Eistee und Kombucha", teilte der Verband mit. "Erfrischungsgetränke sind für viele unserer Betriebe zu einem zweiten Standbein geworden." Weder die Unternehmen noch der Zoll hätten "ausreichend Zeit, sich vorzubereiten".
Die CSU stört sich ebenfalls an der Einführung Mitte 2027. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte RTL, Anfang 2028 wäre besser. Dann hätten Unternehmen genug Zeit, die Rezepturen umzustellen. Entscheidend sei, den Betrieben ausreichend Vorlauf einzuräumen.
Dem Kabinettsbeschluss vorausgegangen war ein wochenlanger Streit in der Koalition um die Zuckersteuer. Das Kanzleramt hatte die ursprünglichen Pläne von Vizekanzler und Finanzminister Klingbeil Anfang des Monats vorerst gestoppt.
Mit Informationen von AFP, dpa und Reuters
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