Um mehr Menschen nach Afghanistan abschieben zu können, will das Bundesinnenministerium im Kontakt mit den neuen Machthabern in Kabul praktische Hürden aus dem Weg räumen. "Wir wollen reguläre und regelmäßige Rückführungen nach Afghanistan ermöglichen", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. "Dazu gibt es Gespräche auf technischer Ebene mit afghanischen Vertretern."
Im Austausch ist die Bundesregierung schon länger. So trafen deutsche Regierungsvertreter Anfang September eine afghanische Delegation in Katar. Das schreibt die "Bild"-Zeitung. Dort wurde dann erörtert, wie ein regulärer Abschiebemechanismus aus Deutschland nach Afghanistan etabliert werden kann.
Regelmäßige Abschiebungen als Ziel – auch per Linienflug
Damit sollen deutlich mehr straffällig gewordene Afghanen abgeschoben werden, regelmäßiger und in größerem Maßstab auch per Linienflug. Bislang nämlich werden nur sehr wenige, meist schwerkriminelle Afghanen in Chartermaschinen in ihr Heimatland ausgeflogen.
Um mehr Afghanen abschieben zu können, will die Bundesregierung offenbar auf das Taliban-Regime zugehen. Er gehe davon aus, dass es bald auch Gespräche in der afghanischen Hauptstadt Kabul geben werde, erklärte Dobrindt. Die Abschiebungen sollten auch ohne Unterstützung von Katar ermöglicht werden.
Keine diplomatischen Beziehungen mit Taliban geplant
Die Bundesregierung unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu den islamistischen Taliban, die seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht und wegen ihrer Missachtung von Menschen- und vor allem Frauenrechten international isoliert sind. Daran soll sich laut dem Bundesinnenminister trotz der folgenden direkten Gespräche in Kabul auch nichts ändern.
Seit der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 kam es zweimal zu Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland. Im August 2024 – damals regierte noch die Koalition von SPD, Grünen und FDP – wurden 28 verurteilte Straftäter in die afghanische Hauptstadt gebracht.
Und im Juli dieses Jahres brachte ein Flugzeug 81 Männer nach Afghanistan, die nach Angaben der Länder unter anderem mit Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Gewalttaten und Drogendelikten strafrechtlich auffällig geworden waren.
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