Die Antidiskriminierungsstelle ließ in einer telefonischen Erhebung Menschen nach ihren Erfahrungen mit Ämtern, Behörden, Universitäten und der Polizei befragen. 19 Prozent gaben an, zum Beispiel auf dem Amt schon einmal schlecht behandelt worden zu sein. Neun Prozent empfanden den jeweiligen Vorfall sogar als Diskriminierung zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder ihres Geschlechts.
Benachteiligt aufgrund von Sexualität oder Alter
Die Zahl der Beschwerden über Diskriminierung in staatlichen Einrichtungen, die bei der zuständigen Stelle des Bundes eingegangen seien, habe sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt, erklärte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse. Sie nannte auch Beispiele. So habe ein Sachbearbeiter eines Jugendamtes einem schwulen Elternpaar das Kind wegnehmen wollen und dabei die Beziehung der Eltern als krankhaft bezeichnet.
In einem anderen Fall sei einer Jobsuchenden mit Ende Vierzig von der Arbeitsagentur eine Umschulung verweigert worden, weil sie schon zu alt sei. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen fühlen sich der Umfrage zufolge im Kontakt mit staatlichen Stellen überdurchschnittlich häufig schlecht behandelt.
Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung häufiger betroffen
In bestimmten Bevölkerungsgruppen sind die Beschwerden über schlechte Behandlung oder Diskriminierung auf Ämtern oder in Behörden häufiger als bei der Gesamtbevölkerung. So gaben in der Umfrage 33 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund und 30 Prozent der Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung an, schlecht behandelt worden zu sein. 17 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund und 13 Prozent der Befragten mit einer Behinderung berichteten sogar von Diskriminierung.
Besserer gesetzlicher Schutz gefordert
Wer solche Erfahrungen macht, der könne das Vertrauen in den Staat und letztlich auch in die Demokratie verlieren, fürchtet die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman. Sie beklagt die – aus ihrer Sicht – unzureichenden rechtlichen Möglichkeiten von Betroffenen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das vor Diskriminierung schützen soll, greift zwar im Umgang mit Firmen oder bei Dienstleistungen. Es gilt aber nicht für staatliche Stellen wie Ämter oder auch die Polizei. Hier bleibt Betroffenen nur die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Beim Brötchenholen sei man besser vor Diskriminierung geschützt, als beim Beratungsgespräch auf dem Bürgeramt, bilanziert Ferda Ataman. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes fordert daher, das AGG auszuweiten auf Bundesbehörden und vergleichbare Gesetze auf Landesebene zu schaffen. Bisher hat das nur Berlin getan. In Bayern ist es bislang nicht geplant.
Immer wieder werden Menschen in Behörden diskriminiert. Das hat eine Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes ergeben.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!