Immer wieder werden in letzter Zeit Drohnen gesichtet, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Im Oktober legten solche Sichtungen zum Beispiel den Flughafen München lahm. Neben der Störung des Luftverkehrs können diese Drohnen auch Kasernen und kritische Infrastruktur ausspionieren, möglicherweise für Sabotage genutzt werden und Menschen gefährden. In solchen Fällen soll es in Zukunft leichter möglich sein, die Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland einzusetzen.
Bundeswehr soll im Extremfall auch Waffen einsetzen können
Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss, konkretisiert, in welchen Fällen Polizeibehörden die Bundeswehr im Zuge einer Amtshilfe anfordern können. Auch bisher kann die Bundeswehr bereits unterstützen. Das tat sie zum Beispiel im Oktober am Flughafen München mit technischen Hilfsmitteln, um Drohnen im dortigen Luftraum schneller aufzuspüren.
Der Gesetzentwurf will der Bundeswehr aber noch weitere Kompetenzen geben. Sie soll in die Lage versetzt werden, diese Drohnen, "die durch die Polizei nicht mehr bekämpft werden können, in Deutschland zu bekämpfen, abzufangen und auch abzuschießen", sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dabei soll die Bundeswehr in besonders schweren Fällen auch Waffen einsetzen können oder Störgeräte, wie zum Beispiel sogenannte Jammer, die die Verbindung zwischen der Drohne und dem Steuergerät kappen.
Dem Einsatz sind aber enge Grenzen gesetzt. Nämlich nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll", heißt es im Gesetzentwurf. In der Regel wird es bei der Amtshilfe für die Polizei erst mal darum gehen, vor Ort Technik zur Aufklärung und Intervention bereitzustellen.
Enge Grenzen für Bundeswehreinsatz
Generell sind für die innere Sicherheit und damit auch für die Drohnenabwehr in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Landespolizeibehörden zuständig. An Flughäfen und Bahnhöfen ist es die Bundespolizei.
Wie die neu angedachten Befugnisse in der Praxis konkret umgesetzt werden könnten und in welchen Fällen, scheint noch etwas unklar. Ein Pressesprecher des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass im gemeinsamen Drohnenabwehr-Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Bundeswehr, das sich im Aufbau befindet, konkrete Szenarien besprochen werden sollen.
Innenminister Dobrindt nannte folgendes Beispiel: Bei einer Großveranstaltung könnte es im Vorfeld Hinweise geben, dass auch eine militärische Drohne dort erscheinen könnte. Dann könne im Vorfeld bereits die Amtshilfe der Bundeswehr erbeten werden, die dann mit ihrer Technik vor Ort ist und im Ernstfall reagieren könnte.
Verteidigungsminister: kein hundertprozentiger Schutz möglich
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), begrüßt den Gesetzentwurf und nennt es "wichtig und richtig", dass jetzt eine gesetzliche Befugnis für konkrete Maßnahmen geschaffen werde. "Gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten", sagt Pistorius. Damit würde die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden gestärkt. Der Minister betont aber auch: "Hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben auf Sicht."
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sieht im Gesetzentwurf ein Ablenkungsmanöver, denn für die meisten Drohnen-Fälle brauche man keine Bundeswehr. "In der Regel hat man es bei Drohnenüberflügen mit Spionage zu tun und das ist ganz klar Gefahrenabwehr. Und das ist in Deutschland Aufgabe der Polizei", so von Notz im Interview mit BR24. Aus Sicht des Grünen-Politikers müsste der Fokus noch stärker darauf liegen, die Bundespolizei umfassend zur Drohnenabwehr zu befähigen.
Im Video: Mehr Kompetenzen für Bundeswehr bei Drohnenabwehr
Drohnen-Abwehr: So soll die Bundeswehr der Polizei helfen
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