Anti-Drohnenübung der Bundeswehr
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Drohnenabwehr: Was ist erlaubt? Was soll sich ändern?

Drohnenabwehr: Was ist erlaubt? Was soll sich ändern?

Drohnen über Deutschland alarmieren Sicherheitsbehörden und Politik. Die Bundesregierung plant Gesetzesänderungen, um effektiver reagieren zu können. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Was soll sich ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Drohnensichtungen wie zuletzt am Münchner Flughafen zwingen die Bundesregierung zum Handeln. Denn die Vermutung steht im Raum, dass Russland die Drohnen schickt. Entweder um Bundeswehrstandorte und deren Logistik auszukundschaften oder um den Flugbetrieb zu stören.

Eindeutige Beweise dafür gibt es bisher nicht. Ein Regierungssprecher verweist auf "interne Erkenntnisse". Die hohe Zahl der Zwischenfälle sei auffällig. Die Bundesregierung will am Mittwoch über neue Regeln zur Drohnenabwehr entscheiden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer ist aktuell für die Drohnenabwehr zuständig?

Aktuell ist die Polizei zuständig. Genauer gesagt: die jeweiligen Landespolizeien. Tauchen Drohnen über militärischen Gebieten auf, darf die Bundeswehr eingreifen. Im Luftsicherheitsgesetz ist außerdem festgelegt, dass die Bundeswehr Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen und Warnschüssen abgeben darf.

Die Bundeswehr darf Flugzeuge aber nicht abschießen. Von Drohnen ist im Gesetz bisher gar nicht die Rede. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigt sich offen, mögliche Änderungen "konstruktiv" zu prüfen.

Welche Änderungen plant die Bundesregierung?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Luftsicherheitsgesetz und das Bundespolizeigesetz ändern lassen. Dadurch sollen die Zuständigkeiten zwischen der Polizei und der Bundeswehr klarer werden. Im Ernstfall soll der Bundeswehr erleichtert werden, Drohnen abzuschießen. Das Kabinett soll die Änderungen in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch beraten. Dann sind Bundestag und Bundesrat gefragt.

Warum regiert die Regierung erst jetzt?

Die Pläne, die Rechtslage zu ändern, gibt es schon einige Monate. Nach dem Ende der Ampelregierung hatten SPD und Grüne im Januar die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht. Durch den Regierungswechsel konnte die Vorlage dann aber nicht mehr vom Bundestag beschlossen werden. Das soll jetzt nachgeholt werden.

Welche Rolle spielen die Bundesländer?

Die Bundesländer sind für die Abwehr von Gefahren zuständig. Dabei können sie nicht nur ihre Landespolizeien einsetzen, sondern auch die Bundespolizei und die Bundeswehr um Amtshilfe bitten. Grundlage ist Artikel 35 des Grundgesetzes.

Diese Amtshilfe leistete die Bundeswehr nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums auch bei den Drohnensichtungen im Münchner Flughafen. Die Bundeswehr sei dort sehr schnell mit "hochmodernen Fähigkeiten" vor Ort gewesen. Die Bayerische Staatsregierung will zudem die rechtlichen Möglichkeiten der Landespolizei erweitern.

Welche Technik haben Polizei und Bundeswehr zur Drohnenabwehr?

Technisch gibt es verschiedene Möglichkeiten, Drohnen abzuwehren. Etwa Fangnetze, Störsignale, Abfangdrohnen oder das Rammen der Drohnen in der Luft. Die Bundeswehr plant außerdem, neue Flugabwehrpanzer vom Typ "Skyranger 30" anzuschaffen. Der Kauf ist bis zum Jahr 2028 geplant.

Bis 2012 hatte die Bundeswehr den Flugabwehrpanzer "Gepard" im Einsatz. Er wurde aber ausgemustert. Damals wurde die Gefahr durch feindliche Luftfahrzeuge als deutlich kleiner eingeschätzt als heute. Einige der in Deutschland ausgemusterten "Gepard" sind aktuell in der Ukraine im Einsatz.

Im Video: Söder fordert Gesetzesänderung für Abschuss von Drohnen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder

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