(Symbolbild) Pipelines an einem LNG-Terminal
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(Symbolbild) EU besiegelt Ausstieg aus russischem Erdgas bis Herbst 2027
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EU besiegelt Ausstieg aus russischem Erdgas bis Herbst 2027

EU besiegelt Ausstieg aus russischem Erdgas bis Herbst 2027

Die EU-Staaten haben den vollständigen Ausstieg aus russischen Erdgas-Lieferungen bis Herbst 2027 gegen den Widerstand Ungarns und der Slowakei besiegelt. Dies soll Europa weniger erpressbar machen und helfen, Putins Kriegskasse auszutrocknen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die EU-Staaten haben endgültig den vollständigen Import-Stopp von Gas aus Russland bis spätestens November 2027 beschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Europäische Union zunächst den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) bis Ende 2026 ganz einstellt. Der Bezug von Pipeline-Gas soll dann bis zum 30. September 2027 beendet werden. Es ist jedoch eine Fristverlängerung bis 1. November 2027 möglich, sollten EU-Staaten Schwierigkeiten haben, ihre Gasspeicher vor dem Winter mit Lieferungen aus anderen Quellen zu füllen.

Noch engere Zeitgrenzen gelten für Gaslieferungen aus kurzfristigen Verträgen, über die Abnehmer in der EU rund ein Drittel ihrer russischen Importe beziehen. Diese Lieferungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis zum 25. April 2026 für LNG und zum 17. Juni für Pipeline-Gas enden. Der Abschluss neuer kurzfristiger Lieferverträge wird voraussichtlich schon ab dem Frühjahr verboten sein.

Ungarn und Slowakei stimmten gegen das Liefer-Ende

Die Verordnung, die in Brüssel von den zuständigen Ministern verabschiedet wurde, setzt Sanktionsbeschlüsse der EU vom Oktober 2025 um und bestätigt eine Einigung, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten und Vertreter des Europa-Parlaments im Dezember verständigt hatten und der das EU-Parlament bereits zustimmte.

Der Import-Stopp wurde jedoch nicht einstimmig beschlossen, sondern mit einer ausreichenden qualifizierten Mehrheit der EU-Staaten: Ungarn und die Slowakei, die auf ihre Abhängigkeit von russischen Energielieferungen verweisen und trotz des Ukraine-Kriegs weiter enge Beziehungen zu Moskau pflegen, stimmten gegen die Regelung. Die Regierung in Budapest kündigte umgehend an, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Beschluss zu klagen.

Import-Stopp wird dauerhaft verankert

Mit dem Beschluss in Brüssel wird das politische Vorhaben der EU, die Energiebeziehungen zu Russland zu kappen, fast vier Jahre nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine juristisch dauerhaft abgesichert. So soll zuverlässiger als mit Sanktionsbeschlüssen, die immer wieder bestätigt werden müssen, gewährleistet werden, dass sich die EU-Staaten langfristig unabhängig von Energieimporten aus Russland machen.

Vor dem Krieg lieferte Russland mehr als 40 Prozent des in der EU verbrauchten Gases. Dieser Anteil sank nach jüngsten EU-Daten im Jahr 2025 zwar schon auf rund 13 Prozent, mit einem vollen Ausstieg aus den Lieferungen taten sich viele EU-Staaten jedoch schwer – vor allem, weil allzu große Auswirkungen auf die Verbraucherpreise für Energie vermieden werden sollten.

Russland macht Milliardengewinne mit Energielieferungen 

Ziel der neuen Verordnung ist es laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Kriegskasse des russischen Präsidenten Wladimir Putin auszutrocknen. Bisher erwirtschaftet Russland auch nach knapp vier Jahren Ukraine-Krieg mit Energielieferungen in die EU Milliardengewinne.

Im ersten Halbjahr 2025 importierte die EU nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Flüssigerdgas im Wert von fast 4,5 Milliarden Euro aus Russland. 2024 war demnach natürliches und verarbeitetes Gas im Wert von 15,6 Milliarden Euro von dort importiert worden.

Sicherheitsklausel verankert 

Ob es wirklich gelingt, diese Geldquelle Putins auszutrocknen, muss sich zeigen, da Russland bereits auf andere Abnehmer ausweicht. Zudem enthält die neue Brüsseler Verordnung trotz aller Bekenntnisse zu einem endgültigen Liefer-Aus eine Art Sicherheitsklausel, falls die Versorgungssicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ernsthaft gefährdet sein sollte. Unter diesen Umständen könnte die EU-Kommission den betroffenen EU-Ländern erlauben, Einfuhrverbote für Gas auszusetzen. Wenn ein Mitgliedstaat den Notstand ausruft, sind zeitlich begrenzte Lieferungen erlaubt.

Mit Informationen von dpa und AFP

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