Es geht um sogenannte "Hochrisikofälle": Wenn durch häusliche Gewalt Gefahr für Leib und Leben droht, sollen die Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen müssen. So sieht es ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der unter anderem der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Familiengerichte sollen Fußfessel anordnen dürfen
Kommt ein Familiengericht zu dem Schluss, dass von einem Täter besondere Gefahr ausgeht, dann soll es das Tragen einer Fußfessel anordnen dürfen - zunächst für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Und so soll der Schutz funktionieren: Sobald sich der Täter nähert, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt - und auch die Polizei wird automatisch informiert.
Das Opfer "kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen", heißt es in dem Papier des Justizministeriums. Im Einzelfall könne diese elektronische Aufenthaltsüberwachung dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden.
Dabei gehe es nicht nur darum, dass das Opfer rechtzeitig gewarnt werde. Auch die Täter würden sich anders verhalten, in dem Wissen, dass sie überwacht werden.
Mehr als 250.000 Opfer häuslicher Gewalt - jedes Jahr
Geht es nach Hubig, dann tritt der Gesetzentwurf Ende 2026 in Kraft. Die Justizministerin drängt zur Eile, denn die Zahlen alarmieren: Mehr als 250.000 Menschen wurden 2023 hierzulande Opfer von häuslicher Gewalt. 2024 waren es laut Bundeskriminalamt noch mehr - mit fast 266.000 Betroffenen. Dabei sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, sagen Experten.
Opfer von häuslicher Gewalt sind in den allermeisten Fällen Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen wiederum ist männlich.
Spanien: Keine Toten durch häusliche Gewalt mehr seit 2009
Vorbild für den Gesetzentwurf ist eine entsprechende Regelung in Spanien: Dort gibt es die elektronische Fußfessel für Täter häuslicher Gewalt schon seit 2009. Und seitdem ist kein einziges Opfer mehr getötet worden.
Abgesehen von der Fußfessel soll es noch weitere Maßnahmen geben: Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Und sie sollen Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, damit sie besser einschätzen können, wie hoch die Gefahr ist, die von einem Tatverdächtigen ausgeht.
Mit Informationen von dpa
Hilfe bei Gewalt
Sollten Sie selbst von Gewalt betroffen sein: Die Hilfetelefone "Gewalt gegen Frauen" und "Gewalt an Männern" beraten kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" erreichen Sie unter 08000/116016, das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800/123 9900.
Auch der "Weisse Ring" hilft Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind. Sie erreichen den "Weissen Ring" telefonisch unter 116 006.
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