Den Krankenkassen geht das Geld aus. Mit der Reform der Krankenversicherung will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Versicherte vor einem weiteren Anstieg der Kassenbeiträge bewahren. Doch die Proteste zuvor waren laut und anhaltend. Bis kurz vor Schluss gab es zahlreiche Änderungen am Sparpaket. Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Was bedeutet die Reform für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen? Darüber sprach BR24 mit der Berlin-Korrespondentin Stefanie Stauss und dem Gesundheitsökonomen Prof. Eckhard Nagel (externer Link). Das Video finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.
Etwa 75 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Obwohl die Beiträge für die Versicherten in den vergangenen Jahren deutlich angehoben wurden, wird für das kommende Jahr von einem Defizit von 18,8 Milliarden ausgegangen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz setzt mit den Einsparungen besonders bei Versicherten und Kliniken an.
Wo wird bei den Versicherten eingespart?
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern soll ab 2028 beendet werden. Ab dann müssen Versicherte für ihre nicht versicherten Partner 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Davon ausgenommen: Eltern mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren. Außerdem müssen Versicherte mit höherem Einkommen mehr zahlen. Dazu wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro angehoben. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen die Kassenbeiträge erhoben werden.
Bestimmte Kassenleistungen, wie Homöopathie, Cannabis-Blüten sowie das anlasslose Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre, fallen weg. Der Eigenanteil für Medikamente in der Apotheke erhöht sich von fünf bis zehn Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Zudem wird der Zuschuss zum Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt.
Wo sollen Ärzte und Kliniken einsparen?
Die Zusatzvergütung für offene Sprechstunden ohne Termin für niedergelassene Ärzte wird abgeschafft. Auch weitere Zuschläge, wie etwa Beratung zur Organspende, werden gestrichen. Preise und Vergütungen werden künftig grundsätzlich an die Einnahmen gekoppelt sein. Außerdem wird es die Möglichkeit der Teilkrankschreibung geben. Dabei sind drei Stufen vorgesehen: 25, 50 und 75 Prozent. Der Arbeitnehmer soll dann anteilig Krankengeld und Lohn erhalten.
Kritik kommt zum einen von Ärzten und Krankenhäusern. Sie sind der Meinung, die Pharmabranche werde zu wenig belastet, und befürchten, dass sich die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern drastisch verschlechtern könnte. Zum Anderen bemängeln Sozialverbände, dass ärmere Menschen zu stark belastet werden. Die Opposition hat der Regierung bis zuletzt vorgeworfen, das Gesetz ohne ausreichende Beratungen durchgepeitscht zu haben.
Mit Informationen von KNA, dpa und AFP
Im Video: Gesundheitsreform - Umstrittenes Sparpaket verabschiedet
Bundestag und Bundesrat haben die Krankenhausreform beschlossen – sie soll Kliniken neu aufstellen und die Versorgung verbessern.
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