Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter Schadenersatz bekommen können. Das Bundesjustizministerium legte dafür am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der insbesondere vorsieht, die Haftung von Haltern und Fahrern von E-Scootern zu verschärfen.
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Gleiche Haftungsregeln wie für Autounfälle
So sollen Halter bald auch dann für Schäden haften, wenn sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, wie das Justizministerium mitteilte. Diese sogenannte Gefährdungshaftung betreffe unter anderem Unternehmen, die die Geräte in Großstädten vermieten.
Für Fahrerinnen und Fahrer soll künftig eine Haftung für sogenanntes vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Autounfälle.
Hubig: "E-Scooter polarisieren"
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass "E-Scooter polarisieren". Viele schätzten sie "als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte E-Scooter auf Gehwegen".
Unfälle passierten immer häufiger, betonte Hubig, hauptsächlich betreffe das Geräte von Sharing-Anbietern. "Wir müssen die Anbieter mehr in die Pflicht nehmen. Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber."
Immer mehr Unfälle mit E-Scootern
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern war in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6.000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern. Im Jahr 2024 betrug ihre Zahl aber schon mehr als 12.000. Auch die Zahl der Geschädigten durch solche Unfälle nimmt zu: Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden regulierte, waren es im Jahr 2024 bereits 5.000 Schadensfälle.
Im Video: E-Scooter - Mehr Unfälle, viele Kopfverletzungen
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist 2024 deutlich auf fast 12.000 gestiegen. (Symbolbild)
Mit Informationen von AFP
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