Länder zum Rundfunkbeitrag: Keine Erhöhung und neues Verfahren
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Länder zum Rundfunkbeitrag: Keine Erhöhung und neues Verfahren

Länder zum Rundfunkbeitrag: Keine Erhöhung und neues Verfahren

Wie geht es weiter mit dem Rundfunkbeitrag? Das war eines der Themen bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Die Länderchefs haben jetzt Entscheidungen getroffen. Das Ende der Diskussion um den Beitrag ist das aber wohl nicht.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Es sollten zwei klare Botschaften sein, die die Ministerpräsidenten heute in Berlin verbreiten wollten: Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden beiden Jahren nicht steigen und ab 2027 soll es ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Beitrags geben. Darauf habe man sich einstimmig verständigt, hieß es. Wenn man sich die Details ansieht, sind aber weiterhin Fragen offen. Die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag wird sehr wahrscheinlich in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht fallen.

Warum eine Anhebung des Rundfunkbeitrags so umstritten ist

Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte Anfang des Jahres eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen. Schon seit längerem haben mehrere Bundesländer erklärt, dass sie einer Erhöhung nicht zustimmen würden, darunter auch Bayern. Dies hat sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz nicht geändert. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), zeigte sich erleichtert, dass es "gelungen ist, eine gemeinsame Haltung" in der Beitragsfrage zu erzielen. Allerdings gibt es einen Haken: Laut gesetzlicher Regelung dürfen die Länder nur in engen Grenzen von der Empfehlung der KEF abweichen. Deshalb haben ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie möchten auf diesem Weg eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erreichen. Dies war bereits 2021 so passiert.

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht vom Beschluss der Länder. "Die ausstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags haben die Länderchefinnen und -chefs leider nicht auf den Weg gebracht", erklärte Gniffke. "Damit wird einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten." Die ARD will trotz der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz an ihrer Verfassungsbeschwerde wegen der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags festhalten.

Matthias Cornils, Medienrechtler von der Johannes-Gutenberg Universität Mainz sagt: er hält die Aussage der Ministerpräsidenten, dass der Beitrag zwei Jahre stabil bleibt, nach wie vor für verfassungswidrig.

Annika Sehl ist Journalistik-Professorin an der Universität Eichstätt und war im sogenannten Zukunftsrat vertreten, der Reformen für die Öffentlich-Rechtlichen Sender der Politik vorgeschlagen hatte. Sie sagt: "Gut ist, dass die Länder sich auf einen neuen Finanzierungsmechanismus mit stärkerer Entpolitisierung einigen konnten. Leider gelingt ihnen das aber nur um den Preis einer Politisierung an anderer Stelle: Denn nun zu entscheiden, dass es zwei Jahre keine Erhöhung gibt, widerspricht dem geltenden Verfahren. Damit werden ARD und ZDF geradezu in die Verfassungsklage getrieben. Und erneut wird Karlsruhe entscheiden. Das ist ein Dämpfer für den eigentlich nun endlich vorhandenen Reformwillen in den Ländern."

Wie der Rundfunkbeitrag künftig festgesetzt werden soll

Der zweite Beschluss der Länderchefs war zwar im Vorfeld auch diskutiert worden. Dass es zu einer Einigung kommt, war nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Dabei geht es um ein neues Verfahren zur Ermittlung der Beitragshöhe. Bislang mussten alle 16 Landtage einer Erhöhung zustimmen. Das soll künftig nicht mehr so sein. Künftig soll ein gestaffeltes Widerspruchsmodell gelten. Danach muss bei Erhöhungen unter fünf Prozent erst eine bestimmte Zahl von Ländern die geplante Beitragsanhebung ablehnen. Sonst tritt sie automatisch in Kraft. Erst bei größeren Erhöhungen, die allerdings sehr unwahrscheinlich sind, ist wieder die Zustimmung aller Länder nötig. Damit soll das Verfahren deutlich beschleunigt werden und weniger Gegenstand von politischen Debatten werden. Alexander Schweitzer, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, nannte die geplante Regelung "einen Durchbruch". Auch Kai Gniffke lobte die Regelung: "Wir begrüßen es, wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt werden kann."

Bayern und Sachsen-Anhalt stellen Bedingungen

Zwei Bundesländer tragen die Regelungen allerdings nur unter Vorbehalten mit. In Protokollerklärungen zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bringen Sachsen-Anhalt und Bayern klar zum Ausdruck, dass sie erwarten, dass ARD und ZDF ihre Beschwerde zurückziehen. Man werde die Beschlüsse erst dann im Landtag zur Abstimmung bringen "wenn die von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegenstandslos geworden sind", heißt es in der Protokollnotiz. "Da wird Druck ausgeübt" so bewertet der Medienrechtler Matthias Cornils die Protokollnotiz.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer reagierte gelassen auf diese Einschränkungen. "Wenn man sieht, woher wir kommen, ist das ein enormer Erfolg." Protokollnotizen gehörten in der Länderpolitik dazu, "es bleibt aber schwierig", so der SPD-Politiker.

Andere Reformen beschlossen

Für weniger Diskussionen bei dieser Ministerpräsidentenkonferenz sorgten die grundlegenden Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Diese wurden endgültig beschlossen. Dazu zählen die Reduzierung der Hörfunksender, aber auch eine Zusammenlegung der Spartenkanäle. Allen Reformen müssen neben den Ministerpräsidenten auch die 16 Landtage zustimmen. Hintergrund ist, dass Rundfunkpolitik in Deutschland Aufgabe der Bundesländer ist. Sie legen die Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Sender fest. Auf konkrete Programminhalte hat die Politik allerdings keinen Einfluss.

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