(Symbolbild) Fluggast schiebt seinen Reisekoffer, im Hintergrund sind viele Personen am Flughafen.
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(Symbolbild) Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt.
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Mein Recht als Fluggast: Was sich jetzt ändert

Mein Recht als Fluggast: Was sich jetzt ändert

Bei mehr als drei Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung. Darauf hat jeder Fluggast in der EU ein Recht. Das hat das Europaparlament in Straßburg in dieser Woche in einem umfangreichen Gesetzespaket beschlossen – nach 13 Jahren Verhandlungen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Jahrelang haben einzelne Staaten eine Einigung blockiert. Jetzt ist im Europaparlament aber ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen worden, das den Fluggästen weitreichende Rechte einräumt, aber mit dem auch die Fluggesellschaften nicht unzufrieden sind.

Fünf Stunden wäre den Fluggesellschaften lieber gewesen

"Es ist gut, dass da nicht mehr Gerichte angerufen werden müssen, für Einzelfallentscheidungen", sagt Carola Scheffler, Pressesprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Jetzt herrscht Klarheit bei der Rechtslage. Unzufrieden sind die Fluggesellschaften allerdings damit, dass die EU sie weiterhin verpflichtet, ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung zu zahlen. Ihnen wäre eine Verlängerung der Frist auf fünf Stunden lieber gewesen.

"Um eine Ersatzmaschine bereitzustellen oder eine Reparatur vorzunehmen, dafür sind drei Stunden einfach zu knapp", sagt Scheffler. Bei einer Panne würden die Fluggesellschaften nun möglicherweise sogar Flüge lieber stornieren, anstatt sich um ein Ersatzflugzeug zu kümmern. Das sei auch nicht im Kundeninteresse.

Bisherige Fluggastrechte bleiben weitgehend unangetastet

Der bisherige Katalog von EU-Fluggastrechten wurde mit dieser Reform nun fortgeschrieben und in ein neues Gesetz gegossen. Die gute Nachricht für Fluggäste: Nichts wird schlechter, aber einiges besser. Etwa dürfen die Fluggesellschaften künftig keine zusätzlichen Gebühren verlangen für die Sitzplatzreservierung von Kindern in der Nähe der Eltern. Für mehr Preistransparenz muss künftig immer ein Handgepäckstück im Flugpreis inbegriffen sein. Billigtickets mit intransparenter Preisgestaltung und horrenden Handgepäckpreisen sollen so verhindert werden. Neben diesen Kernpunkten hat sich das EU-Parlament darüber hinaus auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die Fluggesellschaften müssen künftig genau darüber informieren, wann und ob dem Fluggast eine Entschädigung zusteht.
  • Menschen mit Behinderung oder Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten zukünftig eine Ausgleichsleistung, wenn Sie etwa durch mangelnden Rollstuhlservice einen Anschlussflug verpassen. Gleiches gilt für allein reisende Minderjährige, wenn die Kinderbetreuung nicht klappt.
  • Wenn ein Flug umgeleitet wird und sich der Fluggast am Zielflughafen verspätet, gilt das künftig als reguläre Verspätung.
  • Jeder hat das Recht, ohne Gebühr eine gedruckte Bordkarte zu erhalten und keiner darf gezwungen werden, für das Boarding eine App zu installieren.
  • Ende der "No-Show-Policy": Wer sich einen Hin- und Rückflug kauft, aber nur den Rückflug wahrnimmt, konnte früher am Gate abgewiesen werden. Für Fluggäste war das manchmal ein Nachteil, weil einige One-Way-Flüge teurer waren als ein Hin- und Rückflug.
  • Gutscheine können Kunden künftig in Bargeld umtauschen; nach Ablauf des Gutscheins muss die Fluggesellschaft den Wert an den Kunden auszahlen.

Erstmal müssen nur EU-Fluggesellschaften diese Fluggastrechte umsetzen, Nicht-EU-Fluggesellschaften nur dann, wenn ein Flug innerhalb der EU startet. Das Europäische Parlament lässt zudem juristisch prüfen, ob die Rechte auch auf Fluggesellschaften aus Drittstaaten ausgeweitet werden können, deren Flüge in der EU enden.

Um Wettbewerbsnachteile zu mindern, wird es künftig ein EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Anbieter werben können.

Überwältigende Mehrheit im Parlament

Das Votum im Parlament war eindeutig: Es gab 646 Ja-Stimmen, nur zwölf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Der Rat der Mitgliedstaaten hat bereits zugestimmt, muss die Reform aber noch formal absegnen. Die breite Zustimmung spiegelt sich auch bei den Interessengruppen wider: Nicht nur die Fluggesellschaften äußerten sich bis auf wenige Punkte positiv, auch Verbraucherschützer.

Sie bewerten die Neuregelung als wichtigen Schritt. Allerdings hätte sich beispielsweise André Duderstaedt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen noch gewünscht, dass "die Reisenden bei einer Störung ein vorausgefülltes Formular in die Hand kriegen, mit dem sie dann ihre Ansprüche geltend machen können". Insgesamt sieht aber auch er das Gesetz positiv, da hätten sich 13 Jahre Verhandlungen offenbar gelohnt.

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