Die EU will das Lieferkettengesetz deutlich abschwächen. Künftig sollen nur noch sehr große Unternehmen verpflichtet werden, Risiken wie Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Lieferketten zu prüfen. Auch die ursprünglich geplante zivilrechtliche Haftung für Verstöße entfällt. Kritiker sprechen von einem Rückschritt beim Schutz von Menschenrechten.
Bei BR24 ordnen Professor Stefan Seuring von der Uni Kassel und Juliane Bing von Germanwatch die Folgen der Abschwächung ein. Sie erklären, was das für Unternehmen, für Betroffene entlang der Lieferketten und für die EU-Politik bedeutet.
EU-Lieferkettengesetz deutlich abgeschwächt
Das EU-Lieferkettengesetz soll dazu dienen, dass Konzerne mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland achten.
Nach dem aktuellen Kompromissvorschlag von EU-Parlament und -Rat soll es nur noch für Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich geplant war es für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Damit unterliegen deutlich weniger Firmen den Regelungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette als zunächst vereinbart.
Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im Blick
Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten überprüfen, wobei der Fokus auf den Bereichen liegt, in denen negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt oder Klima "am wahrscheinlichsten" sind. Die zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen sowie die Pflicht zu Plänen für geringere Treibhausgasemissionen entfallen. Die neuen Regeln sollen bis Juli 2029 umgesetzt werden.
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