Bei der Amokfahrt am 13. Februar 2025 steuerte ein 24-Jähriger sein Auto in eine Gruppe von Demonstranten der Gewerkschaft Verdi nahe dem Münchner Hauptbahnhof. Zwei Menschen starben an den Folgen der Tat, mehr als 35 Menschen wurden teils schwer verletzt.
Haftbefehl wegen zweifachen Mordes
Der Beschuldigte ist des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes und der Körperverletzung in 54 Fällen sowie des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dringend verdächtig, so die Mitteilung der Pressestelle.
Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen des Amtsgerichts München vom 14. Februar 2025. In diesem war von noch nicht von zweifachem Mord die Rede. Farhad N. befindet sich weiter in Untersuchungshaft in Bayern. Ein möglicher Strafprozess gegen ihn würde am Oberlandesgericht München (OLG) stattfinden.
Bei dem Anschlag in München kamen ein zweijähriges Mädchen und seine 37 Jahre alte Mutter ums Leben, sie erlagen wenige Tage nach der Tat ihren Verletzungen im Krankenhaus.
Über das Internet radikalisiert
Der mutmaßliche Täter soll sich laut Ermittlern in kurzer Zeit über das Internet radikalisiert haben. Bereits einen Tag nach dem Anschlag hatte die Bundesanwaltschaft "wegen der besonderen Bedeutung des Falls" die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, so die oberste deutsche Anklagebehörde.
Auf dem Handy des Attentäters soll sich "eine Häufung von Bildern und Videos mit islamischen Inhalten" befunden haben, so die bayerischen Sicherheitsbehörden in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen, die dem BR exklusiv vorliegt.
Amokfahrer in psychiatrischer Abteilung
Der Täter saß zunächst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in Untersuchungshaft. Später wurde er in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt, wo er Medienberichten zufolge psychiatrisch begutachtet werden sollte.
Wann ein möglicher Strafprozess gegen ihn beginnt, ist noch unklar. Ein solches Verfahren der Bundesanwaltschaft dürfte vor dem Oberlandesgericht München (OLG) stattfinden. Wegen zweifachen Mordes droht dem mutmaßlichen Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Ermittlungen sollen noch klären, ob Farhad N. zusätzlich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt wird. Eine Tat aus islamistischen Motiven zu begehen, wird vor Gericht gemeinhin nicht als Terror-Tat eingestuft. Hierzu müsste eine konkrete Verbindung des Beschuldigten mit einer Terrorvereinigung wie dem Islamischen Staat (IS) belegbar sein.
Audio: Amokfahrer von München wird zweifacher Mord vorgeworfen
Der mutmaßliche Täter des Autoanschlags in München wird in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
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