Sicherheitsgurte, zahlreiche Airbags und ausgeklügelte Knautschzonen können schlimmstenfalls Leben retten. Moderne Assistenzsysteme greifen dann ein, wenn schwere Unfälle noch zu verhindern oder zumindest abzumildern sind. Die EU versucht, mit Vorschriften für solche Systeme schwere Verkehrsunfälle zu reduzieren. Einige Regelungen gelten schon seit 2024, bis zur Mitte dieses Jahres werden weitere umgesetzt.
Alkohol-Wegfahrsperre: Muss an Bord sein, kommt aber noch nicht zum Einsatz
Im Jahr 2024 sind in Deutschland 35.100 Unfälle passiert, bei denen mindestens eine unfallbeteiligte Person Alkohol getrunken hatte. Deutschland setzt auf empfindliche Strafen – so sind beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Führerscheinentzug fällig. Bei weiteren Verstößen steigt die Geldstrafe und der Schein ist drei Monate weg.
Andere Länder versuchen, Alkoholfahrten durch Wegfahrsperren zu verhindern, die vor der Fahrt durch einen Atemtest entriegelt werden müssen. In Schweden kommen solche Systeme schon länger zum Einsatz, zum Beispiel bei Lkw und Bussen – in Italien werden ehemalige Alkoholsünder auf diese Weise überwacht.
Die EU schreibt vor, dass alle Neuwagen eine Vorrichtung zur Alkoholkontrolle vor Abfahrt an Bord haben müssen. Jedoch ist vorerst nicht zu erwarten, dass Autofahrer in Deutschland vor Fahrtantritt erst einmal pusten müssen. Die Debatte über einen Einsatz solcher Systeme gibt es bei uns schon seit Jahren. Aus Sicht des ADAC kann der Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren – unter bestimmten Voraussetzungen – für die Gruppe der alkoholauffälligen Kraftfahrer sinnvoll sein, um die Rückfallquote zu reduzieren.
Neue Version des automatischen Notrufs e-Call
Schon seit 2018 müssen Neuwagen für den Fall eines Unfalls mit einem automatisierten Notrufsystem ausgestattet sein. Das funktioniert über Mobilfunk – bisher über 2G- und 3G-Netze. Lösen bei einem Unfall die Airbags aus, verbindet sich das Fahrzeug automatisch mit der Notrufnummer 112 und übermittelt Unfallort und Fahrzeuginfos. Auch manuell kann der Notruf über einen Knopf ausgelöst werden, zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall an Bord.
Seit Beginn dieses Jahres müssen alle neu zugelassenen Autos und Transporter bis 3,5 Tonnen mit der neuen Generation des e-Calls ausgestattet sein. Am Prinzip ändert sich nichts, jedoch kann das System im Vergleich zum alten mehr Daten liefern und nutzt die moderneren Mobilfunkstandards 4G oder 5G. Die älteren Netze werden nämlich nach und nach abgeschaltet.
Notbremsassistent, Müdigkeitssensor und besserer Fußgängerschutz
Ab Mitte des Jahres ist ein Assistenzsystem bei Neuwagen Vorschrift, das Gefahrensituationen mit Fußgängern und Radfahrern erkennen und daraufhin selbstständig abbremsen kann. Auch ein Kontrollsystem des Fahrers und seiner Konzentration muss dann verpflichtend an Bord sein und bei Ablenkung warnen.
Neu ist ebenfalls die Vorschrift für den verbesserten Fußgängerschutz: Autos müssen demnach bereits so konstruiert sein, dass der Aufschlag des Kopfes auf der Fahrzeugfront bei einem Unfall abgemildert wird. Außerdem werden die bereits bestehenden Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten auch auf Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ausgeweitet.
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