"Freiwilligendienste" mit QR-Code steht am Eingang zur Geschäftsstelle des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Sachsen-Anhalt.
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(Symbolbild) Mit dem von der Bundesregierung geplanten Wehrdienstgesetz soll auch der Freiwilligendienst in Deutschland gestärkt werden.
Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Klaus-Dietmar Gabbert
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(Symbolbild) Mit dem von der Bundesregierung geplanten Wehrdienstgesetz soll auch der Freiwilligendienst in Deutschland gestärkt werden.

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Neues Wehrdienstgesetz: Auch Freiwilligendienste werden gestärkt

Neues Wehrdienstgesetz: Auch Freiwilligendienste werden gestärkt

Die öffentliche Debatte um den neuen Wehrdienst war von einem militärischen Fokus geprägt. Mit dem Gesetz soll Sicherheit aber doppelt gedacht werden – militärisch und zivil. Im Zentrum stehen dabei Freiwilligendienste als Alternative zum Wehrdienst.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Nach monatelanger Debatte will der Bundestag das neue Wehrdienstgesetz beschließen. Grund hierfür ist die sicherheitspolitische Lage: Die Bundeswehr soll personell gestärkt, die Verteidigungsfähigkeit erhöht und gegenüber Russland Abschreckung signalisiert werden. Geplant ist, dass ab 2026 alle 18-jährigen Männer und Frauen angeschrieben werden – Männer müssen, Frauen können antworten. Ab Mitte 2027 soll es zudem eine verpflichtende Musterung junger Männer geben – der Dienst selbst bleibt jedoch zunächst freiwillig.

Wehrdienst und Freiwilligendienst im Doppelpaket

In den Fokus rücken im Fragebogen zum Wehrdienst auch verstärkt Freiwilligendienste, auf die im Anschreiben hingewiesen werden soll (zum Beispiel über das Portal www.freiwillig-ja.de) – eine Option und Alternative zum Wehrdienst.

"Ich hätte mir sehr gut vorstellen können, dass wir auch die Frauen zu einer Antwort verpflichten können", sagt Anja Weisgerber im BR24-Gespräch. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende aus Franken hat die Verhandlungen über die Einbindung der Freiwilligendienste maßgeblich begleitet. Die CSU-Politikerin betont: "Um den vielfachen Herausforderungen zu begegnen, braucht es nicht nur die Männer, sondern natürlich auch die andere Hälfte der Gesellschaft. Nur so gelingt es, unser Land widerstandsfähiger zu machen, nach außen und nach innen." Widerstandsfähigkeit, so Weisgerber, entstehe nicht allein durch mehr Soldatinnen und Soldaten.

Ein begleitender Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ordnet den neuen Wehrdienst deshalb ausdrücklich in einen größeren gesellschaftlichen Kontext ein. Solche Anträge sind zwar rechtlich unverbindlich, haben politisch aber Gewicht. Darin heißt es: "Die Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung unserer Demokratie." Es brauche den neuen Wehrdienst und zusätzlich die Stärkung der Freiwilligendienste – beispielsweise des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Wer sich dort engagiert, unterstützt etwa in Krankenhäusern oder Kitas.

Finanzielle Stärkung der Freiwilligendienste

Rund 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in den verschiedenen Diensten, so das Bundesfamilienministerium. Das Ziel der Fraktionen: Künftig sollen über 100.000 Menschen jährlich die Möglichkeit erhalten, sich in Bereichen wie Bildung, Pflege, Umweltschutz, Klima- und Katastrophenschutz einzubringen.

Weisgerber, die den Antrag mitverhandelt hat, verweist auf steigende Risiken durch Naturkatastrophen und die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft. "Deshalb ist mehr gesellschaftliches Engagement notwendig und wir müssen mehr junge Menschen für einen Dienst für unsere Gesellschaft motivieren."

Finanziell wurde bereits im Bundeshaushalt nachgesteuert: Für 2026 sind zusätzliche 50 Millionen Euro geplant, für die Folgejahre 80 Millionen Euro. Weisgerber will, dass mit dem Geld mehr Plätze geschaffen, faire Entlohnungen ermöglicht und attraktive Anreize gesetzt werden – etwa Zuschüsse zu ÖPNV-Kosten, ähnlich wie beim Wehrdienst, bei dem der Führerschein finanziell bezuschusst wird.

Grundgesetz: Schutz des Gewissens bleibt zentral

Erst wenn sich zu wenig Freiwillige für den Wehrdienst melden, müsste der Bundestag über die sogenannte "Bedarfswehrpflicht" entscheiden, wie es im neuen Gesetz heißt. Aber auch dann würde der Grundgesetzartikel 4 gelten: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Artikel 12a im Grundgesetz regelt zudem: "Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden."

Das neue Wehrdienstgesetz konkretisiert bei diesem Fall: Kriegsdienstverweigerer sollen künftig statt eines klassischen Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten – allerdings in einer längeren Dienstdauer als beim Wehrdienst.

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