Symbolbild: Aktenstau bei Strafbehörden
Symbolbild: Aktenstau bei Strafbehörden
Bild
In Deutschland kommen die Staatsanwaltschaften nicht hinterher: Die Zahl der offenen Strafverfahren stieg auf einen neuen Höchstwert.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christian Charisius
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christian Charisius
Audiobeitrag

In Deutschland kommen die Staatsanwaltschaften nicht hinterher: Die Zahl der offenen Strafverfahren stieg auf einen neuen Höchstwert.

Audiobeitrag
>

Rekordstau bei Staatsanwälten: So viele offene Verfahren wie nie

Rekordstau bei Staatsanwälten: So viele offene Verfahren wie nie

In Deutschland verschärft sich der Bearbeitungsstau bei den Staatsanwaltschaften immer mehr: Die Zahl der offenen Verfahren stieg auf rund 951.000. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nahmen mit der Cannabis-Teillegalisierung hingegen stark ab.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Deutschlands Staatsanwaltschaften werden dem Berg an Strafverfahren immer weniger Herr. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Rund 950.900 Fälle wurden demnach bis Ende vergangenen Jahres nicht bearbeitet - ein Anstieg des Bestandes um drei Prozent oder etwa 27.400 Fällen. Der Rückstau offener Akten erreicht damit den höchsten Stand seit Beginn der Erfassung vor zehn Jahren.

Weniger neue, dafür längere Verfahren

Zwar sei die Zahl der neuen Ermittlungsverfahren in Strafsachen um 1,4 Prozent auf 5,49 Millionen gesunken, so die Statistiker. Erledigt worden seien aber gleichzeitig rund 5,46 Millionen Verfahren, das waren den Angaben zufolge 0,7 Prozent weniger.

Rund 83 Prozent der erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden von der Polizei eingeleitet. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- und Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Meist kein hinreichender Tatverdacht

Mit rund 60 Prozent wurden 2024 wie in den Vorjahren die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt, etwa wegen eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts oder Geringfügigkeit der zur Last gelegten Tat. Zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren führten rund sieben Prozent aller Ermittlungsverfahren.

In weiteren rund zehn Prozent stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag, einen Strafbefehl auch ohne Hauptverhandlung zu erlassen. In diesem Fall kann das Gericht auch ohne Hauptverhandlung eine Geldstrafe oder - seltener - eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängen.

Leichter Rückgang bei Eigentumsdelikten - mehr Mord und Totschlag

Mit rund 1,5 Millionen Verfahren waren Eigentums- und Vermögensdelikte besonders häufig, die Anzahl sank im Jahresvergleich um drei Prozent. 923.000 erledigten Ermittlungsverfahren lag der Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts zugrunde, die Zahl stieg um zwei Prozent. Hierzu zählen etwa Fahrerflucht, Fahren unter Einfluss von Alkohol und illegale Autorennen. Rund 524.000 Verfahren hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Schwerpunkt, hier gab es einen Anstieg um vier Prozent. Zu dem Bereich gehören etwa Mord und Totschlag.

Zahl der Cannabis-Fälle sinkt

Deutlich weniger zu tun gab es für die Staatsanwaltschaften dagegen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Teillegalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland im April 2024 hat die Zahl der Verfahren erheblich reduziert. Im vergangenen Jahr gab es demnach bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit rund 315.000 erledigten Verfahren 26 Prozent weniger Verfahren als im Jahr 2023.

Mit Information von dpa und AFP.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!