Darum geht's:
- Während der Corona-Pandemie konnten sich Personen von der Maskenpflicht und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht befreien lassen, falls es einen medizinischen Grund dafür gab.
- Falls Ärztinnen und Ärzte allerdings inhaltlich falsche Atteste ausstellen oder die Personen gar nicht untersuchen, dann ist das strafbar.
- US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. ist Impfgegner und verbreitete kürzlich irreführende und falsche Behauptungen zum Thema Corona-Atteste in Deutschland.
Der US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. verbreitet regelmäßig Falschbehauptungen zu Impfungen. Letztes Jahr behauptete er etwa fälschlicherweise, Autismus würde mit Impfungen zusammenhängen.
Nun hat Kennedy sich bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beschwert. Am 11. Januar veröffentlichte er ein Statement und ein Video auf X, außerdem schickte er Warken laut eigenen Angaben einen Brief. In seinem Video geht es um die Corona-Pandemie in Deutschland. Der #Faktenfuchs hat einige Aussagen Kennedys überprüft.
1) Strafrechtliche Konsequenzen für Ärzte und Patienten
Die Behauptung von Robert Kennedy: "Ich habe erfahren, dass mehr als tausend deutsche Ärzte und tausende ihrer Patienten jetzt wegen der Ausstellung von Befreiungen von der Maskenpflicht oder von Covid-19-Impfungen während der Pandemie strafrechtlich verfolgt und bestraft werden."
Das ist irreführend. Es stimmt zwar, dass Personen strafrechtlich verfolgt wurden, die solche Befreiungen ausstellten. Dabei ging es aber nicht um Atteste, die aus gesundheitlichen Gründen ausgestellt wurden. Sondern zum Beispiel um Fälle, bei denen Ärzte falsche Atteste ausstellten. Für Laien ist es strafbar, unrichtige Atteste zu verwenden. In Kennedys Aussage fehlt dieser wichtige Kontext.
Bei den Beschwerden von US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. fehlt wichtiger Sachverhalt: Strafbar waren nur falsche Atteste.
Während der Corona-Pandemie gab es in Deutschland eine Maskenpflicht in mehreren Abstufungen. Für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Bundeswehrsoldaten bestand zeitweise eine Covid-Impfpflicht. Von der Masken- und der Impfpflicht konnten sich Personen befreien lassen, indem sie ein ärztliches Attest oder Zeugnis vorlegten. In diesem musste stehen, aus welchem gesundheitlichen Grund sie keine Maske tragen oder nicht geimpft werden konnten.
Der Jura-Professor Andreas Spickhoff schreibt dem #Faktenfuchs, die Kennedy-Aussage sei "schlicht unzutreffend". Spickhoff ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München.
Strafrechtlich verfolgt worden seien zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, die "Blanko-Atteste" für Personen ausstellten, schreibt Spickhoff. In diesen attestierten sie fälschlicherweise eine medizinische Kontraindikation, also einen gesundheitlichen Grund, der gegen die Maske oder die Covid-Impfung spricht - ohne dass diese Kontraindikation existierte. Oder sie hatten die Person gar nicht untersucht und stellten das Attest trotzdem aus, eben "blanko".
"Blanko-Atteste sind glasklar eine Straftat", sagt Spickhoff dem #Faktenfuchs. Nach § 278 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich dabei um das "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Atteste, in denen Gründe für eine Kontraindikation erfunden seien, fielen ebenfalls darunter. Falls der Arzt die Leistung abrechne, sei es zudem Abrechnungsbetrug, sagt Spickhoff. Auch der "Gebrauch" solcher unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist nach § 279 StGB untersagt. Deshalb machen sich auch die Personen strafbar, die solche Dokumente nutzen.
Ein bekannter Fall aus Bayern betraf etwa einen Arzt aus Kaufering (Landkreis Landsberg am Lech). Er hatte gegen eine Zahlung von 17 Euro pro Attest über 100 solcher Bescheinigungen zur Maskenbefreiung ausgestellt, ohne die Patienten zu untersuchen. Dafür wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt.
Bis zur obersten Instanz, dem Bundesgerichtshof, ging der Fall einer Hausärztin aus Dresden. Sie hatte gegen Geldzahlungen über 1.000 Atteste ausgestellt, in denen es um eine Maskenbefreiung, ein Impfverbot oder die Befreiung von Corona-Schnelltests ging. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Bundesgesundheitsministerin Warken sagte in einem veröffentlichten Statement: "Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. (...) Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste."
Der #Faktenfuchs berichtete 2021 und 2022 über Fälle, in denen gefälschte Impfpässe oder wertlose Impfunfähigkeitsnachweise über das Internet verkauft wurden. Das ist als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar, befand der Bundesgerichtshof als oberste Instanz.
2) Patientenberatung wurde nicht "kriminalisiert"
Behauptung Robert Kennedy: "Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben."
Ärztinnen und Ärzte wurden nicht verfolgt, weil sie ihre Patientinnen und Patienten beraten hatten, sondern weil sie ihre Stellung als Mediziner ausgenutzt hatten, um falsche Atteste auszustellen. Jura-Professor Andreas Spickhoff sagt, die Kennedy-Behauptung sei im Übrigen formal falsch: "Die Regierung kriminalisiert niemanden, sondern die Staatsanwaltschaft verfolgt mögliche Straftaten."
Den Paragrafen 278 im Strafgesetzbuch gab es schon vor der Corona-Pandemie, im November 2021 änderte der Bundestag den Paragrafen. Zuvor waren nur unrichtige Gesundheitszeugnisse strafbar, die für Behörden oder Versicherungsgesellschaften gebraucht wurden. Nach der Änderung alle Gesundheitszeugnisse, die zur "Täuschung im Rechtsverkehr" ausgestellt werden.
Eine Beratung kann nur dann Folgen für Ärztinnen oder Ärzte haben, wenn sie einem "groben Behandlungsfehler" entspricht, wie die Bayerische Landesärztekammer schreibt. Beispiel: Eine Ärztin rät einem Patienten von der Corona-Impfung ab, obwohl sie von der Ständigen Impfkommission empfohlen ist und nichts dagegen spricht. Dieser Umstand ist aber nicht nur auf Covid-19 beschränkt. Das Landgericht Kiel verurteilte beispielsweise eine Ärztin zu einem hohen Schmerzensgeld, weil sie einer an Brustkrebs erkrankten Patientin von einer schulmedizinischen Therapie abriet.
3) Berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte
Behauptung Robert Kennedy: "Und deshalb fordere ich die deutsche Regierung dringend auf, den Kurs zu ändern, diese Strafverfolgungen zu beenden, zu Unrecht entzogene Lizenzen wiederherzustellen und aufzuhören, Ärzte zu bestrafen, die in gutem Glauben gehandelt und ihren Patienten mit Integrität gedient haben, und das deutsche Volk seine eigenen informierten medizinischen Entscheidungen treffen zu lassen."
Mit "Lizenzentzug" meine Kennedy wohl den Widerruf der Approbation von Ärzten, schreibt Spickhoff. Die Approbation ist die staatliche Berufserlaubnis für Ärzte in Deutschland. Allerdings sei klar, so der Jura-Professor: "Ärzte als Abrechnungsbetrüger und Ärzte als berufsmäßige 'Blankoattest-Aussteller' können seit jeher selbstverständlich und zu Recht belangt werden, strafrechtlich und berufsrechtlich bis hin zum Approbationsentzug." Dabei sei es auch gleich, ob das in einem Corona-Kontext oder in anderen Fällen passiere.
"Welcher Arzt soll in 'gutem Glauben' sein, wenn er oder sie Blanko-Atteste aus- und diese gegebenenfalls obendrein in Rechnung stellt und dafür noch in den sozialen Medien wirbt?", schreibt Spickhoff.
Der ARD-Faktenfinder recherchierte im Jahr 2024 zu berufsrechtlichen Folgen für Ärztinnen und Ärzte aufgrund von Fehlverhalten während der Pandemie. Damals war nicht bekannt, wie viele Approbationen deswegen aberkannt wurden. Die Hürden für einen Entzug seien hoch und die Verfahren langwierig.
Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Stellpflug sagte dem Faktenfinder, es gäbe noch andere Sanktionen, die die Landesärztekammern verhängen könnten: Mahnung, Rüge, Ordnungsgelder oder die Anrufung von Berufsgerichten. Allerdings können auch Strafgerichte Berufsverbote aussprechen: Im Fall der Hausärztin aus Dresden verhängte das Landgericht Dresden drei Jahre davon.
Fazit
Der US-Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. verbreitet regelmäßig Falschbehauptungen zu Gesundheitsthemen. So auch mit seinen Aussagen über die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten wegen Attesten während der Corona-Pandemie. Ärztinnen und Ärzte wurden strafrechtlich belangt, falls sie vorsätzlich falsche oder Blanko-Atteste ausgestellt hatten. Wer solche falschen Atteste benutzt, macht sich ebenfalls strafbar.
Quellen
Interviews/Presseanfragen
Interview mit Andreas Spickhoff, Professor für für Bürgerliches Recht und Medizinrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
Veröffentlichungen
Das folgenarme Geschäft mit der Lüge: tagesschau.de, 24.05.2024
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