Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Weil das Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe nicht eingehalten wurde, haben ARD und ZDF Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen die Rundfunkfreiheit in Gefahr.
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Karlsruhe verhandelt Grundsatzfragen
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht, es wird erst in einigen Wochen bis Monaten erwartet. In welche Richtung die Entscheidung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts gehen könnte, zeichnete sich bei der Verhandlung nicht ab.
Zum Auftakt der Verhandlung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stellte Gerichtspräsident Stephan Harbarth die verfassungsrechtlichen Leitplanken klar. Die Rundfunkfreiheit diene der "Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung" und sei "schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung".
Wesentlich für die Rundfunkfreiheit seien drei Aspekte: Staatsferne des Rundfunks, Programmautonomie und bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Um den letzten Punkt, die Finanzierung, dreht sich der aktuelle Streit.
ARD und ZDF klagen – Vorwurf: Grundrecht verletzt
Für die laufende Beitragsperiode hatte die KEF ursprünglich empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten fanden jedoch keine Einigung, unter anderem verweigerte Bayern die Zustimmung. Die Folge: Der Beitrag blieb bei 18,36 Euro.
ARD und ZDF sehen darin einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Das verfassungsrechtlich garantierte, staatsferne Finanzierungsverfahren sei missachtet worden. "Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist", sagte ARD-Vorsitzender und Intendant des Hessischen Rundfunks Florian Hager vor der Verhandlung. Die Sender hätten "derzeit keine Planungssicherheit mehr".
ZDF-Intendant Norbert Himmler verwies auf "tiefgreifende Veränderungen des Meinungsbildungsprozesses im KI-Zeitalter" und die Dominanz globaler Tech-Konzerne. Der Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe "unmittelbar demokratiesichernde Bedeutung". Ohne bedarfsgerechte Finanzierung seien diese Herausforderungen nicht zu meistern.
Auch der Deutsche Journalistenverband fordert ein klares Signal. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sagte, Karlsruhe solle dem "politischen Verwirrspiel einiger Landesregierungen endgültig das Stoppschild zeigen".
Länder weisen Einflussnahme zurück
Die Länder weisen den Vorwurf politischer Druckausübung zurück. Thorsten Welling, Staatssekretär in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Rundfunkkommission der Länder, betonte in Karlsruhe, es habe "keine Einmischung auf das Programm" gegeben. Es sei allein darum gegangen, Reformanstrengungen der Sender "nachher in der Finanzierung" abzubilden, Beitragsstabilität zu zeigen und der Bevölkerung ein entsprechendes Signal zu geben.
Nach Einschätzung des Medienstaatsministers Sachsen-Anhalts, Rainer Robra (CDU), werden die Länder vor 2027 keine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag treffen. Er stellte zudem die Zuständigkeit der Länder grundsätzlich infrage. Eine Umsetzung neuer Beitragsempfehlungen vor 2027 sei wegen anstehender Landtagswahlen nicht möglich, sagte er. Der CDU-Politiker begründete dies auch damit, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags der AfD in die Karten spielen würde.
Neue KEF-Empfehlung und offener Ausblick
Im Februar 2026 passte die KEF ihre ursprüngliche Empfehlung an. Demnach soll der Rundfunkbeitrag geringer steigen und zwar ab 2027 nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro – begründet wurde das von der Kommission mit höheren Zinserträgen, stabileren Einnahmen und zusätzlichen Eigenmitteln. Die im Reformstaatsvertrag vorgesehenen Einschnitte bei ARD‑Strukturen hätten bisher "noch keinen nennenswerten Einfluss" auf die Beitragshöhe, so die KEF.
Ob die Länder die neue Empfehlung umsetzen müssen und ob die Blockade der früheren Erhöhung verfassungswidrig war, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bis dahin bleibt offen, wie viel der öffentlich‑rechtliche Rundfunk künftig kosten darf. Genauso, ob und wenn ja, welche Spielräume die Politik bei der Beitragsfestsetzung hat.
Wie der Rundfunkbeitrag zustande kommt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag finanziert, den jeder Haushalt zahlt. Der Beitrag wird in einem dreistufigen Verfahren festgelegt: Zuerst melden ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Finanzbedarf an die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF prüft dann, ob der Bedarf wirtschaftlich und angemessen ist, und empfiehlt eine konkrete Beitragshöhe.
Alle Bundesländer müssen dieser Empfehlung zustimmen. Abweichungen sind nur in engen Ausnahmefällen zulässig, etwa aus sozialen Gründen. Medienpolitische Erwägungen dürfen keine Rolle spielen – das hat Karlsruhe bereits früher entschieden. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36 Euro im Monat.
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