In Fürth hat zuletzt ein Mann eine Joggerin sexuell belästigt. Die Frau hat den Mann überwältigt und festgenommen. Sie konnte das, denn sie ist Polizistin. Wie können sich andere Frauen wehren, die Opfer eines Übergriffs werden? Was ist erlaubt, wie können sie sich verteidigen?
- Zum Artikel: Mann belästigt Joggerin: Die ist Polizistin und nimmt ihn fest
- Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung: "Ich bin müde davon, belästigt zu werden, nur weil ich existiere“ [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]
Bei ungutem Gefühl: Notruf wählen
Janine Mendel, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken, unterscheidet zwischen zwei Arten von Übergriffen: Entweder wird man länger verfolgt oder der Angriff kommt überraschend. "Wenn ich ein ungutes Gefühl habe, sollte ich sofort den Notruf wählen", empfiehlt Janine Mendel. "Generell gilt: Lieber einmal zu viel als zu wenig den Notruf wählen."
Darf Pfefferspray zur Verteidigung genutzt werden?
Gibt es auch die Möglichkeit, sich etwa mit mit Pfefferspray zu wehren? In einer Notwehr-Situation ist Pfefferspray, auch Tierabwehrspray genannt, erlaubt. "Notwehr" definiert der Gesetzgeber folgendermaßen: "Die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Allerdings warnt Polizeisprecherin Mendel: "Wenn der Wind ungünstig steht, kann der Einsatz von Tierabwehrsprays dazu führen, dass man die Substanz selbst ins Gesicht bekommt."
Ist Filmen strafbar?
Zum Sammeln von Beweisen können Joggerinnen und Jogger die Situation vor Ort filmen. "In der Öffentlichkeit ist das bloße Filmen grundsätzlich erst einmal nicht strafbar", erklärt Christoph Knauer, Honorar-Professor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Das gilt laut dem Experten sogar für außenstehende Zeugen, solange man sich im öffentlichen Raum befindet.
Im Fall eines überraschenden Angriffs gelte es vor allem, "dass ich am besten versuche, mir das Aussehen des Täters, vielleicht das Aussehen des Fahrrads und was er gesagt hat, einzuprägen", so die Polizeisprecherin. Wenn dann der Täter flüchten sollte, sei es wichtig, sich die Richtung zu merken, um der Polizei Hinweise geben zu können.
Nach Vorfall: ohne Umwege direkt zur Polizei
Mendel rät davon ab, den Täter selbst zu stellen oder ihn zu verfolgen und sich damit weiter in Gefahr zu begeben. Nur wenn man sich körperlich eine Konfrontation zutraue, könne dies sinnvoll sein. Die betroffene Polizistin aus Fürth habe wegen ihres Berufs "wahrscheinlich nicht so viele Hemmungen gehabt", so die Polizeisprecherin.
Stattdessen könnten Betroffene eine Trillerpfeife beim Laufen mitnehmen und verwenden oder laut schreien, um einen Angriff zu verhindern. Betroffene sollten – auch in Fällen sexueller Belästigung, in denen keine Beweise entstanden sind – ohne Umwege direkt zur Polizei gehen. Nur so könne sofort mit der Suche nach dem Täter begonnen werden.
Lohnt sich eine Anzeige nach einer Belästigung?
Ob eine Anzeige Erfolg hat, kommt auf die Form der Belästigung an. Jemanden beim Joggen voyeuristisch zu filmen, ist aktuell wegen einer Gesetzlücke nicht strafbar. Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit dazu gerade eine rechtliche Lösung. "Catcalling", also sexuelle Kommentare im öffentlichen Raum, sind bislang nur strafbar, wenn sie auch als eine Beleidigung gesehen werden können.
Wenn es zu Berührungen gekommen ist, gelte die Voraussetzung, ob es eine körperliche Berührung sexueller Art sei, sagt Claus Erhard, Fachanwalt für Strafrecht. "Ob die Schwelle überschritten ist, kann im Einzelfall diskutiert werden. Ein Kussversuch oder das Anfassen am Oberschenkel überschreiten die Grenze eindeutig", erklärt er. Ein Festhalten könne je nach Situation auch bereits dazuzählen.
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