Im Januar 2025 startet ein Mann mit seiner Freundin zu einer Tour auf den Großglockner. Der Ausflug endet in einer Tragödie: In der darauffolgenden Nacht erfriert die Frau knapp unterhalb des Gipfels. Heute beginnt der Prozess gegen den Bergsteiger.
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Tragödie am Großglockner

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Tragödie am Großglockner: Freundin tot, Bergsteiger vor Gericht

Tragödie am Großglockner: Freundin tot, Bergsteiger vor Gericht

Eine Wanderung, die in einer Tragödie endete: Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. An einem Wintermorgen im Januar 2025 waren die beiden zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der heute 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten.

Wie verlief der erste Prozesstag? Darüber haben wir mit BR-Korrespondent Andreas Bachmann live aus Wien und Stefan Winter vom Deutschen Alpenverein (DAV) (externer Link) gesprochen. Das Video zum Livestream finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.

Zu Beginn des Prozesses um eine erfrorene Frau auf dem Großglockner in Österreich hat sich ihr angeklagter Freund mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist." Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft fand zuvor drastische Worte: Er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen.

Staatsanwalt sieht viele Fehler beim Angeklagten

Aus Sicht des Anklägers agierte der Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerer Fehler. Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.

Der Angeklagte betonte hingegen, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der Angeklagte – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.

Richter ist Alpin-Experte

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.

Mit Informationen von dpa

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