Karlsruhe: Außenaufnahme vom Bundesverfassungsgericht.
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Triage. Damit ist die Priorisierung von Patienten gemeint.
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Triage. Damit ist die Priorisierung von Patienten gemeint.

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Urteil erwartet: Sind Regeln zur Triage verfassungskonform?

Urteil erwartet: Sind Regeln zur Triage verfassungskonform?

In Notlagen müssen Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Aber sind die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Vorgaben dafür verfassungsgemäß? Am Vormittag will sich das Bundesverfassungsgericht dazu äußern.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

In welcher Reihenfolge sollen Ärzte Patienten behandeln, wenn die Intensivbetten knapp werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Während der Corona-Pandemie hatte die Politik gesetzliche Regelungen zur sogenannten Triage in Krankenhäusern präzisiert. Dagegen haben jedoch mehrere Mediziner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Heute soll das Urteil verkündet werden.

Triage-Regel legt Reihenfolge für Behandlungen fest

Es geht um eine Klage, die Ende 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden war und die auch vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützt wird. Sie richtet sich konkret gegen die Novelle zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die darin verankerte Triage-Regel, die der Bundestag 2022 beschlossen hat. Ziel der damaligen Ampel-Regierung war es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Alten zu verhindern.

Im Gesetz heißt es sinngemäß: Stehen Ärzte vor der Entscheidung, welche schwer kranken Patienten sie bei zu knappen Ressourcen zuerst intensivmedizinisch behandelt sollen, dann darf ausschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eine Rolle spielen - auf beispielsweise Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen darf es nicht ankommen. Das Konzept der Triage gibt es zum Beispiel bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken.

Marburger Bund beklagt Verstoß gegen Berufsethos

Mit der Neuregelung von 2022 war der Bundestag einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen. Es hatte 2021 entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor Benachteiligung wegen einer Behinderung zu schützen - zuvor gab es dazu wissenschaftliche Empfehlungen. Doch einige Ärzte zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Triage-Vorgaben. Sie halten die Regelung für widersprüchlich und machen geltend, dass ihnen Grenzentscheidungen aufgezwungen würden.

In ihrer Beschwerde wird aber vor allem das Verbot einer nachträglichen Triage ("ex post") kritisiert - also, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen. Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten, hieß es zur Begründung der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit Informationen von dpa und AFP

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