BAMF in Nürnberg, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Symbolbild.
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Die Zahl der Leistungsempfänger unter den Asylbewerbern ist im vergangenen Jahr um 15 Prozent gesunken.
Bildrechte: BR/Rainer Aul
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Weniger Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

Weniger Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025

Die Zahl der Leistungsempfänger unter den Asylbewerbern ist im vergangenen Jahr um 15 Prozent gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten Ende 2025 rund 390.000 Asylbewerber staatliche Unterstützung – die meisten davon aus Syrien.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland weniger Menschen Asylbewerberleistungen bezogen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erhielten Ende 2025 rund 390.000 Menschen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das waren 15 Prozent oder 71.400 Bezieher und Bezieherinnen weniger als im Jahr zuvor.

Mit einem Anteil von 17 Prozent war Syrien das am häufigsten vertretene Herkunftsland, gefolgt von der Türkei (15 Prozent), Afghanistan (10 Prozent) und dem Irak (7 Prozent). 5 Prozent der Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die seit April 2025 nach Deutschland gekommen sind, Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen erhalten.

Asylbewerberleistungen können Ausländerinnen und Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen des Paragrafen 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erfüllen (externer Link).

Leistungen für Asylbewerber sind gestaffelt

Das Gesetz unterscheidet zwischen Regelleistungen zur Deckung des Grundbedarfs – also für Ernährung, Kleidung und Unterkunft – sowie besonderen Leistungen in speziellen Situationen. Dazu gehören etwa Leistungen bei Krankheit und Geburt. Auch sieht das Asylbewerberleistungsgesetz unterschiedliche Leistungsstufen vor.

So können Personen, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten, höhere Leistungen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben – etwa durch die Vernichtung von Ausweisdokumenten. Diese Leistungen orientieren sich dann am Sozialgesetzbuch.

Mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger männlich

Rund 214.800 Menschen bezogen Ende 2025 besondere Leistungen, auch das waren 15 Prozent weniger als Ende 2024. Darunter waren der Behörde zufolge auch rund 10.000 Menschen, die keine Regelleistungen bezogen und ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

Dem Statistikamt zufolge waren zuletzt 61 Prozent der Regelleistungsempfänger männlich und 39 Prozent weiblich. Zudem waren 31 Prozent minderjährig und 62 Prozent zwischen 18 und 49 Jahren alt. Fast die Hälfte der Leistungsbeziehenden (48 Prozent) stammte aus Asien, 30 Prozent aus Europa und 17 Prozent aus Afrika.

Mit Information von AFP, KNA und Reuters

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