Eines schickt der Papst voraus: Es gebe wichtigere moralische Themen als Sexualität. Explizit nennt Leo XIV. da etwa Justiz, Gleichberechtigung, Freiheit von Mann und Frau oder Religionsfreiheit. Doch die Frage, die ihm ARD-Korrespondentin Verena Schälter auf der Rückreise von seinem Afrika-Besuch gestellt hat, galt eben doch den Segnungsfeiern für homosexuelle Paare, wie sie in Deutschland möglich sind. Darauf antwortete Leo, der Heilige Stuhl sei nicht einverstanden mit ritualisierten Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare, die über das hinausgingen, was Papst Franziskus 2023 erlaubt habe. Auf Marx' Initiative ging der Papst nicht ein.
Marx bekennt sich lediglich zur Handreichung vom April 2025
Hintergrund der Frage war ein Anfang der Woche öffentlich gewordener Brief des Münchner Erzbischofs an seine Seelsorger, in dem Marx eine gemeinsame Handreichung der deutschen Bischöfe empfiehlt. Die hatten die Bischöfe vor gut einem Jahr zusammen mit dem Zentralkomitee der Katholiken herausgegeben. In seinem Brief vom 10. April 2026, der dem BR vorliegt, lobt Marx die am 4. April 2025 gemeinsam beschlossene Handreichung mit dem Titel "Segen gibt der Liebe Kraft" dafür, dass sie "eine für die Praxis gut anwendbare Leitlinie" für den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren gebe, die in der katholischen Kirche um eine Segensfeier bitten.
In der Sache empfiehlt Marx in seinem Brief also nichts Neues. Neu dürfte den Seelsorgern gewesen sein, dass es demnächst auch "Fortbildungen zur Gestaltung einer solchen Segensfeier" geben werde. Außerdem stellte der Kardinal in seinem Schreiben klar, dass er keinen Seelsorger verpflichte, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Wer dies "aus verschiedenen Gründen" für sich nicht verantworten könne, solle das Paar an einen Kollegen vermitteln, aber nicht einfach abweisen.
Beides, Fortbildungen und Gewissensvorbehalt, empfiehlt auch schon die gemeinsame Handreichung der deutschen Bischöfe und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Außerdem hält das Dokument der Bischöfe fest, dass eine Segnung so gestaltet sein müsse, dass sie klar von einer kirchlichen Trauung zu unterscheiden sei. Diese gibt es nach wie vor nur für Mann und Frau.
Leo: Segensfeiern nicht über das von Franziskus Erlaubte hinaus
Und so sind Segnungen, wie sie die Handreichung empfiehlt, auch bereits gängige Praxis – etwa im Bistum Würzburg oder im Erzbistum Bamberg. Trotzdem wird Marx' Brief an die Seelsorger nun teils heftig kritisiert – vor allem von denjenigen, die Segnungsfeiern für homosexuelle Paare ganz grundsätzlich ablehnen. Auf Marx' Vorgehen angesprochen, verwies Papst Leo gegenüber den Journalisten allgemein darauf, dass der Heilige Stuhl nicht einverstanden sei mit einer ritualisierten Segnung homosexueller Paare, die über das hinausgehe, "was Franziskus erlaubt hat".
Leo XIV. bezieht sich damit auf das Schreiben "Fiducia supplicans", in dem der vor einem Jahr verstorbene Papst Ende 2023 erstmals den Weg für Segnungen von homosexuellen Paaren geebnet hatte. Das Schreiben wird von konservativen und progressiven Katholiken unterschiedlich interpretiert: Die Mehrheit der deutschen Bischöfe sah sich dadurch ermutigt, Segensfeiern zu ermöglichen, andere lehnten dies ab.
Zentralkomitee der deutschen Katholiken verteidigt Segnungs-Papier
Ein Jahr nach dem Tod von Franziskus ist damit also die Debatte darüber, was er mit "Fiducia supplicans" ermöglicht hat und was nicht, neu entfacht. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, sieht nach der jüngsten Äußerung von Papst Leo jedenfalls keine Notwendigkeit, die Handreichung von vor einem Jahr zurückzunehmen. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bekräftigte Stetter-Karp: Die Handreichung von damals empfehle lediglich, "Paaren, die keine kirchlich-sakramentale Ehe eingehen wollen oder denen eine solche nicht offensteht, Segensfeiern zu ermöglichen", betonte Stetter-Karp. "Nicht mehr und nicht weniger. Eine Verwechslung mit dem Ehesakrament ist ausgeschlossen."
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