Ja, der Sommer ist da und das ist auch wunderschön – aber wer sie noch nicht gemacht hat, sollte jetzt die Unterlagen zusammensuchen: Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Ausnahmen gibt es auch unter anderem für Land- und Forstwirte. Abgesehen davon sind die Änderungen, die im neuen Monat anstehen, allerdings allesamt eher erfreulich.
Rentenerhöhung steht an
Die Altersbezüge der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen zum Juli – und zwar durchaus spürbar. Die Rentenkassen verschicken entsprechende Bescheide in den kommenden Wochen.
Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Weil im vergangenen Jahr bei vielen Arbeitnehmern einiges dazu gekommen ist, wachsen die Altersbezüge zum Juli um 3,74 Prozent. Auf 1.000 Euro Rente kommen also gut 37 Euro obendrauf. Von der Erhöhung, ebenso wie von der gesamten Rente, gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab – und gegebenenfalls auch Steuern: Wer mit der Erhöhung den steuerlichen Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner überschreitet, muss dann ab dem kommenden Jahr eine Steuererklärung einreichen. Die Grenze liegt für dieses Jahr bei 12.096 Euro.
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Ob Rentner steuerpflichtig sind, hängt zusätzlich noch von anderen Faktoren ab. Je länger jemand schon im Ruhestand ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. Allerdings spielen bei Steuerfragen auch andere Einkünfte, wie etwa Betriebsrenten oder Mieteinnahmen, eine Rolle. Die Rentenkassen informieren auch schriftlich darüber, um wie viel die jeweiligen Altersbezüge steigen. Die Info-Briefe werden zwischen 14. und 23. Juli verschickt.
Pfändungsfreigrenzen werden nach oben versetzt
Wer sich in einem Insolvenzverfahren befindet, muss strenge Auflagen erfüllen – allerdings nur so weit, dass das Existenzminimum nicht unterschritten wird. Die Grenzen für Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel werden zum 1. Juli nach oben gesetzt.
- Unpfändbarer Grundbetrag: Er steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro pro Monat.
- Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person: Erhöhung um 23,80 Euro auf 585,23 Euro.
- Der Freibetrag für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt um 13,26 Euro auf 326,04 Euro pro Person.
- Der maximal unpfändbare Betrag (bei 5 Unterhaltspflichten) liegt dann bei 3.444,39 Euro (vorher 3.304,43 Euro).
- Vollpfändungsgrenze: Ab einem monatlichen Nettoverdienst von 4.766,99 Euro darf voll gepfändet werden (vorher waren das 4.573,10 Euro).
Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2026 und richten sich nach dem Nettolohn und nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
- Zum Artikel: Neustart nach der Insolvenz – wie das gelingt
Altenpflege: Mehr Geld und mehr Flexibilität
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab Juli mehr Gehalt. Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 20,50 Euro. In den Ausbildungsstufen darunter bekommen Qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegehilfskräfte erhalten einen Mindestlohn in Höhe von 16,10 Euro.
Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden ab diesem Monat zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dadurch können pflegende Angehörige die finanziellen Möglichkeiten flexibler nutzen.
Außerdem kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens Pflegegrad zwei festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein.
Was sonst noch wichtig wird:
- Am 31. Juli ist der letzte Schultag in Bayern - mit Stau wird zu rechnen sein
- Einige Krankenkassen dürften am 1. Juli erneut eine Beitragsanhebung bekanntgeben.
- Neben der klassischen Altersrente erhöhen sich auch die Witwen- und die Erwerbsminderungsrente.
- Diesen und noch nächsten Monat gibt es bei der Bahn die Senioren BahnCard Plus, mit der Menschen ab 65 Jahren vergünstigt reisen und am Bonusprogramm teilnehmen können.
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