(Symbolbild) Auf einem Bildschirm wird das Röntgenbild einer künstlichen Hüfte gezeigt
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(Symbolbild) Bei bestimmten Operationen soll eine zweite Meinung zur Pflicht werden
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Wo eine Zweitmeinung vor der OP verpflichtend werden soll

Wo eine Zweitmeinung vor der OP verpflichtend werden soll

Bei vielen Operationen gibt es Entscheidungsspielräume: Nicht immer sind sie zwingend nötig. Patienten können deshalb Zweitmeinungen einholen. Die Bundesregierung will in einigen Fällen eine Zweitmeinung zu einer Voraussetzung für eine OP machen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Für Kassenpatienten in Deutschland gilt grundsätzlich Therapiefreiheit: Sie können mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, was die passende Behandlung ist. Voraussetzung ist immer, dass die Methoden wissenschaftlich anerkannt und nicht überteuert sind. Zu dieser Freiheit gehört es grundsätzlich auch, eine zweite Meinung einzuholen.

Klare Regeln bei großen Eingriffen

Genauer geregelt ist dieser Anspruch derzeit bei 13 Eingriffen, mit denen sich das oberste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen befasst hat, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der Ausschuss hat die Eingriffe aufgelistet und gibt ausführliche Informationen dazu (externer Link).

Unter anderem vor dem Einsatz eines künstlichen Knies oder einer künstlichen Hüfte, aber auch vor dem Einsetzen eines Herzschrittmachers oder vor einer Gebärmutterentfernung ist das Zweitmeinungsverfahren genauer geregelt. So müssen diejenigen, die eine zusätzliche Einschätzung abgeben, bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen. Es muss auch ausgeschlossen sein, dass die zweite Meinung von jemandem kommt, der ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der jeweiligen Entscheidung hat.

Für die zweite Meinung ist nach Einschätzung des G-BA oft keine weitere Untersuchung nötig. Vielmehr sind Befunde und Behandlungsunterlagen, die bereits vorliegen, in der Regel die Grundlage für die zweite Einschätzung.

Wo Zweitmeinungen verpflichtend werden sollen

Die Bundesregierung will Zweiteinschätzungen bei einer Reihe von OPs zur Voraussetzung dafür machen, dass die Behandlung mit gesetzlichen Kassen abgerechnet werden kann. Der G-BA soll festlegen, bei welchen Operationen eine Zweitmeinung verpflichtend werden soll. Aus dem Bundesgesundheitsministerium kommt ausdrücklich der Vorschlag, mit Eingriffen an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter zu beginnen.

Die Entscheidung, ob er sich einer OP unterziehen will oder nicht, soll beim Patienten bleiben. Wenn ein Arzt erklärt, eine OP sei sinnvoll und ein Kollege oder eine Kollegin rät eher ab, kann der Patient überlegen, welche Argumente er überzeugender findet.

Tatsächliche Freiheit noch größer

Das Bundesgesundheitsministerium weist allerdings darauf hin: Auch jenseits des offiziell geregelten Zweitmeinungsverfahrens können Patienten sich umfassend informieren, wenn sie entsprechende Termine in Praxen oder Kliniken bekommen.

Auf dem offiziellen Gesundheitsportal des Ministeriums (externer Link) heißt es: "Sie haben das Recht auf freie Arztwahl. Daher haben Sie unabhängig vom Zweitmeinungsverfahren immer die Möglichkeit, eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt um Rat zu fragen."

Skepsis bei Ärztekammer

Die angekündigte Pflicht zu einer Zweitmeinung bei bestimmten OPs stößt auf ein gemischtes Echo. Die zehn Fachleute, die in der Finanzkommission der Bundesregierung mitarbeiten, stehen geschlossen hinter dem Vorschlag. Sie sehen darin nicht nur beträchtliche Einsparpotenziale. Nach Einschätzung der Kommissionsmitglieder wird dadurch auch die Versorgung verbessert, weil Patienten OPs erspart bleiben, die nicht zwingend nötig sind.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hingegen lehnt eine verpflichtende Zweitmeinung ab. Es gebe keine ausreichenden Belege, dass eine solche Pflicht die Versorgung verbessert und Kosten spart, erklärt Reinhardt. Außerdem befürchtet der Ärztepräsident zusätzlichen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte, wenn möglicherweise jedes Jahr mehrere hunderttausend Zweitmeinungs-Gutachten erstellt werden müssen.

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