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Bei einem ADAC-Winterreifentest sind elf von 14 getesteten günstigen Reifen mit "mangelhaft" bewertet worden. Demnach hätten die getesteten Pneus bei mindestens einer Fahraufgabe derart schlechte Leistungen erzielt. Laut ADAC besteht für Autofahrer bei diesen Produkten ein "absolutes Sicherheitsrisiko".
BR24-User: Warum kein Verkaufsverbot für mangelhafte Ware?
In den Kommentaren bei BR24 äußern User Unverständnis darüber, dass die mit "mangelhaft" getesteten Reifen überhaupt verkauft werden dürfen. So fragt etwa der User "GeiselDesZeitgeists": "(...) Wieso gibt es hier kein Verkaufsverbot für mangelhafte Ware? Das wäre tatsächlich mal ein sinnvoller Eingriff." Weitere Nutzer zogen Parallelen zu anderen Produkten. "ToGo" kommentierte: "In allen Bereichen wird mangelhafte Ware verkauft. Folgerichtig werden also auch mangelhafte Reifen verkauft. Leider."
"In der EU, also auch in Deutschland, gilt grundsätzlich, dass ein Produkt nur dann auf den Markt gebracht werden darf, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht beeinträchtigt", erklärt Axel Neisser, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Warentest. Bei vielen Produkten genüge es, wenn der Hersteller selbst Tests durchführt und dokumentiert, dass sein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Demnach seien etwa für Reifen in der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung bestimmte Anforderungen definiert, die Produkte vor der Markteinführung erfüllen müssten. Überwacht würde die Einhaltung von Marktüberwachungsbehörden, bei Autoreifen ist das etwa das Kraftfahrt-Bundesamt.
Keine Mindestanforderung bei Trockenbremsen oder Aquaplaning
"Im Falle der Winterreifen gibt es für einige Kriterien gesetzliche Mindestanforderungen, jedoch bei weitem nicht für alle Performance-Eigenschaften", erklärt Thomas Salzinger vom TÜV Süd auf BR24-Anfrage. Demnach müsste etwa jeder Reifen die festgelegten Anforderungen an Beschriftung und Kennzeichnung erfüllen. Bei Winterreifen sei etwa auch die Griffigkeit auf Schnee Voraussetzung für eine Zulassung. Während ein ausreichendes Bremsvermögen auf Nässe auch nachgewiesen werden müsse, existieren dagegen keine Mindestanforderungen beim Trockenbremsen, im Aquaplaning oder bezüglich Kurvenhaftung oder Fahrverhalten, so Salzinger.
Tests gehen oft über gesetzliche Bestimmungen hinaus
In Verbrauchertests gingen Verbraucherorganisationen oder -verbände wie ADAC und Stiftung Warentest häufig über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, erklärt Neisser von Stiftung Warentest selbst. Grundsätzlich seien in Deutschland und der EU die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten auf einem hohen Niveau. Stiftung Warentest und Co. würden häufig trotzdem mehr fordern, weil "technisch oft deutlich mehr machbar ist, als es der Gesetzgeber fordert", so Neisser.
"Das Erfüllen von gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen besagt nur, dass ein Reifen, wie viele andere technische Produkte auch, das Minimum an geforderter Performance erfüllt", erklärt Salzinger vom TÜV. Es sage sehr wenig über die tatsächliche Leistungsfähigkeit aus und darüber, wie gut ein Reifen etwa auf verschiedenen Untergründen bremst, beschleunigt oder um die Kurve kommt. Auch ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bayern erklärt: "Straßenverkehrsrechtlich 'zugelassen' heißt nicht automatisch uneingeschränkt 'empfehlenswert'."
Marktüberwachungsbehörde: Rückruf oder Verkaufsstopp
Grundsätzlich haben Tests von Organisationen und Verbänden wie ADAC oder Stiftung Warentest rechtlich keine direkten Konsequenzen für Hersteller. Dennoch würden manche Verbraucher Produkte mit schlechten Testbewertungen nicht kaufen. Auch würden die Tester Hersteller informieren, wenn etwa ein Risiko oder eine Gefahr beim Produkt festgestellt wird, sagt Neisser. "Manche Händler rufen das Produkt dann freiwillig zurück oder bessern nach."
Wenn ein Produkt bei einem solchen Test sogar die gesetzlichen Werte unterschreitet, werde die Marktüberwachungsbehörde informiert, die auch eigene unabhängige Tests durchführt. Die Behörde könne etwa den Rückruf des entsprechenden Produkts oder einen Verkaufsstopp anordnen.
Lebensmittel: Regelmäßige Kontrollen
In der Kommentarspalte diskutierten Nutzer auch über die Lage bei Lebensmitteln. "Windsol" kommentierte: "(...) Jedes Lebensmittel mit Bedenklichkeit für Gefahr wird aus dem Regal genommen. (...)" "BigBear1975" schrieb dagegen: "(...) Es wird auch nicht jedes Lebensmittel mit Bedenklichkeit aus dem Markt genommen. (...)"
Die meisten Lebensmittel dürfen in Deutschland ohne Genehmigung in den Verkehr gebracht werden, erklärt eine Sprecherin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Generell sind die Lebensmittelunternehmen zur Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Sie seien demnach verantwortlich, dass die Lebensmittel, die sie herstellen, befördern, lagern oder vertreiben, sicher sind. Zuständige Behörden der Bundesländer würden regelmäßig oder anlassbezogene Kontrollen durchführen. Dann könne es etwa zu Rückrufen kommen.
Für manche Lebensmittel wie Säuglingsanfangsnahrung oder Nahrungsergänzungsmittel greifen besondere Regelungen. So müssten etwa Nahrungsergänzungsmittel, bevor sie auf den Markt kommen, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Dabei werde laut Verbraucherzentrale Bayern nicht jede Rezeptur vorab genehmigt. Erst danach würden auch hier wieder die regulären Lebensmittelkontrollen greifen.
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