ARCHIV - 23.02.2025, Berlin: Alice Weidel, Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidatin der AfD, und Björn Höcke (AfD) bei der Wahlparty der AfD in der AfD Bundesgeschäftsstelle.
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(Archivbild) Durch ein neues Gutachten kommt die Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren der AfD wieder in Schwung.
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Gutachten: AfD-Verbotsantrag könnte vor Gericht Erfolg haben

Gutachten: AfD-Verbotsantrag könnte vor Gericht Erfolg haben

Ein Gutachten der Nichtregierungsorganisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte" kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist. Das bringt die Debatte um ein Parteiverbotsverfahren wieder in Schwung. Laut Gutachten wäre es aussichtsreich.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Veröffentlicht hat das 3.062-seitige Gutachten die Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Die GFF ist ein gemeinnütziger, spendenfinanzierter Verein. Sie sieht sich als Verteidigerin der Grund- und Menschenrechte und versucht, über strategische Gerichtsverfahren rechtliche Klarstellungen zu erreichen. Laut GFF wurde das Gutachten mit privaten Spenden finanziert.

Gutachten: AfD ist verfassungswidrig

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig sei. Die Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der GFF, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Das Politikkonzept der AfD sei auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.

Autoren: Verbotsantrag hätte Aussicht auf Erfolg

Projektleiter Bijan Moini verwies auf ein "rassistisch geprägtes politisches Konzept" der AfD. Die Partei definiere "unterschiedliche Klassen von Menschen" und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Sie habe ein "ethnisch-kulturelles Volksverständnis".

Die Autorinnen und Autoren des Gutachtens halten es für wahrscheinlich, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte.

Kritik an mangelnder Abgrenzung zu radikalen Kräften

In dem Gutachten werden Belege dafür angeführt, dass sich in der AfD die radikalen Kräfte durchgesetzt hätten. Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die sich mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten.

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Autoren nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe.

Vorwurf: "Politisch motivierte Strafverfolgung" als Ziel

Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, im Falle der Regierungsübernahme Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass "politisch motivierte Strafverfolgung" zu den Zielen der Partei zähle.

Laufendes Gerichtsverfahren

Moini betonte, die GFF-Analyse komme "zu einem sehr viel vollständigeren Bild" als das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Frühjahr 2025. Damals hatte das Bundesamt die Partei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft, wogegen die AfD juristisch vorgeht. Im Februar wurde die Einstufung vom Kölner Verwaltungsgericht per Beschluss in einem Eilverfahren ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.

Bis zu einem abschließenden Gerichtsentscheid wird die Partei bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.

Erneute Debatte über Verbotsverfahren

Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.

Mit Informationen von dpa, Reuters und epd

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