Der Freie-Wähler-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Florian Streibl, und FW-Chef Hubert Aiwanger
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Aiwanger-Kritik an Wahlergebnis: Welche Zählweise stimmt?

Aiwanger-Kritik an Wahlergebnis: Welche Zählweise stimmt?

Bayernweit nur Platz fünf für die Freien Wähler in Kreistagen und Stadträten? FW-Chef Aiwanger widerspricht dem Ergebnis des Landesamts für Statistik: "Wir liegen deutlich auf Platz zwei." Wer hat recht? Wer zählt als Freier Wähler?

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 Die Welt am Morgen am .

Der Bayreuther Landrat Florian Wiedemann ärgert sich. "Mindestens hinterfragungswürdig" sei es, dass ihn das Landesamt für Statistik nach den Kommunalwahlen nicht als gewählten Landrat der Freien Wähler auflistet, sondern den "Wählergruppen" zuordnet. Er sei "selbstverständlich Freie-Wähler-Landrat", sagt er dem BR. "Selbst wenn das beim Landeswahlleiter aus Bürokratiegründen nicht zählt, erwarte ich von unseren Medien, dass sie sich die Mühe machen, diese Zählung zu hinterfragen."

Das Landesamt rechnet fünf bereits gewählte Landräte den Freien Wählern zu, Parteichef Hubert Aiwanger spricht von sieben. Bei den Kreistags- und Stadtratswahlen landeten die Freien Wähler laut vorläufigem Ergebnis mit 12,1 Prozent auf Rang fünf, Aiwanger dagegen betont: "Wir liegen deutlich auf Platz zwei." Seine Partei sei "mindestens ein Drittel stärker, als in der Statistik steht". Was stimmt?

Unabhängig von der Partei "Freie Wähler Bayern"

Wiedemann war am 8. März als Kandidat der "Freie Wählergemeinschaft Landkreis Bayreuth (FWG)" angetreten, dem "Wahlvorschlag Nr. 06". Obwohl er Parteimitglied ist, kandidierte er offiziell nicht für Aiwangers Partei "Freie Wähler Bayern", der im ganzen Freistaat die Ordnungsnummer 02 zugewiesen war. Einen Wahlvorschlag 02 gab es im Kreis Bayreuth weder bei der Landrats- noch bei der Kreistagswahl.

Anders im Kreis Garmisch-Partenkirchen: Dort fanden Bürger bei der Kreistagswahl auf dem Stimmzettel sowohl den Wahlvorschlag 02 "Freie Wähler" als auch 06 "Freie Wähler der Landkreisgemeinden FWL". Landrat Anton Speer und Freie-Wähler-Landtagsfraktionschef Florian Streibl traten nicht auf der Partei-Liste an, sondern für die FWL, die auf ihrer Homepage schreiben: "Wir sind unabhängig von der Partei 'Freie Wähler Bayern'." Landrat Speer versichert aber: "Auch wir sind Freie Wähler." Laut Streibl vertreten die Listen jeweils unterschiedliche Täler im Landkreis.

Große Bandbreite bei kommunalen Wählervereinigungen

Müsste ein großer Teil der 8,2 Prozent, die laut Landesamt bayernweit Wählergruppen bekommen haben, also der Freie-Wähler-Partei zugeschlagen werden? In einer Pressemitteilung verweist die Partei auf ihre "Doppelstruktur": Neben der Partei gebe es den Landesverband. "Auch das sind Freie Wähler – selbst wenn sie teilweise vor Ort anders benannt sind."

Fakt ist: Viele kommunale Wählervereinigungen gehören dem "Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften" an, der sich laut Satzung als "Alternative zu den Parteien" versteht und dessen Vorsitzender ebenfalls Aiwanger ist. Wie sie aber zur "Landesvereinigung" stehen, also der Partei, unterscheidet sich örtlich stark.

Der BR hat bei einer Reihe Wählergemeinschaften nachgefragt: Mal bekennen sie sich eindeutig zur Partei wie die "Gemeinschaft Freie Wähler" im Kreis Regen. Mal sind sie unabhängig von ihr, arbeiten im Kreistag aber eng zusammen. Mal legen sie Wert auf Eigenständigkeit. Die "Freie Wählergemeinschaft" im Passauer Stadtrat betont sogar: "Laut unserer Satzung kann bei uns nur jemand Mitglied werden und für ein Mandat kandidieren, wenn er keiner Partei, auch nicht der Partei 'Freie Wähler Bayern e.V.', angehört."

Bildrechte: BR/Bayerisches Landesamt für Statistik
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Ergebnisse der Kreistags- und Stadtratswahlen in den kreisfreien Städten in Bayern

"Wahlstatistisch nicht von Relevanz"

Für das Landesamt ist entscheidend, ob die Kandidaten ihren Wahlvorschlag selbst der Partei zugeordnet haben. Alle Stimmen für den Wahlvorschlag 02 werden beim Ergebnis auch den Freien Wählern Bayern zugeschlagen.

Für selbstständige Wählergruppen mit gleichem oder ähnlichem Namen, die sich entschieden haben, nicht für die Landespartei anzutreten, gilt das nicht. Dazu das Landesamt: "Ob und in welchem Umfang diese Wählergruppen einem Verband der Freien Wähler (und/oder anderen Verbänden) angehören, ist dem Landesamt nicht bekannt und wahlstatistisch nicht von Relevanz."

So berichtet der BR

Der BR hat sich nach Abwägung der Argumente entschieden, bei der Wahl von Landräten, Oberbürgermeistern, Kreistagen und Stadträten der Darstellung des Landeswahlleiters zu folgen. Für diese Wahlen stellt das Landesamt für Statistik selbst Daten zur Verfügung. Demnach wurden bisher fünf Freie-Wähler-Kandidaten zum Landrat gewählt. Zwei weitere traten für unabhängige Wählergruppen an, sehen sich selbst aber als Freie Wähler.

Bei den Gremienwahlen (Landkreise und kreisfreie Städte) kam die Partei der Freien Wähler im bayernweiten Durchschnitt auf 12,1 Prozent, auch wenn sich darüber hinaus ein Teil der Wählergruppen ihr zugehörig fühlt. Entscheidend ist der Wahlvorschlag. Ist ein Verbund unter "Wahlvorschlag 01" gelistet, wird das Ergebnis der CSU zugesprochen – beispielsweise "CSU/Landvolk" im Landkreis Coburg. Umgekehrt sind die Stimmenanteile der Junge-Union-Listen nicht im CSU-Resultat enthalten, sondern bei den Wählergruppen. Ebenso gilt das für die Freien Wähler mit "Wahlvorschlag 02".

Auch bei den Stichwahlen um die Landrats- und Oberbürgermeisterposten am Sonntag bleibt der BR bei dieser Linie. In den meisten Fällen treten FW-Kandidaten für die Partei an (02), aber es gibt Ausnahmen. Beispiel Landkreis Miesbach: Dort stehen Franz Schnitzenbaumer (CSU/Junge Union) und Jens Zangenfeind (Freie Wählergemeinschaft Landkreis Miesbach) zur Wahl. Zangenfeind hat kein Problem damit, wenn Aiwanger ihn zu "seinen" Freien Wählern zählt. Die Partei habe ihn unterstützt, aufgestellt habe ihn aber die Wählergemeinschaft, sagt Zangenfeind. Es sei also korrekt, wenn das Landesamt ihn nicht zur Partei zähle.

Hinweis zur Darstellung der Ergebnisse: Eine Ausnahme bilden die Wahlen (Bürgermeister und Gemeinderäte) in kleineren Gemeinden. Für diese stellt das Landesamt für Statistik erst im April Daten bereit. Um dennoch die Ergebnisse aus Gemeinden schnell technisch erfassen und abbilden zu können, wird BR24 nur Kandidaten mit eindeutiger Bezeichnung ("CSU", "Freie Wähler") den entsprechenden Parteien zuordnen – alle übrigen Varianten und Kombinationen werden als "Sonstige" gezählt.

Sobald das Landesamt für Statistik das (vorläufige) Endergebnis veröffentlicht, passen wir diese Darstellung an.

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